§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
  2. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von dem Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Im Übrigen gelten diese Allgemeine Geschäftsbedingungen.
  3. Die Nutzung des gesamten Angebotes von "barrierefrei.de" ist für den privaten Gebrauch bestimmt. Die Firma Gedert Objekt-Einrichtungen GmbH legt den größten Wert auf eine seriöse und kompetente Information. Bei allem Bemühen möchten wir dennoch keinen Anspruch auf völlige Fehlerfreiheit erheben und können auf Inhalte insofern keine Gewährleistung geben.

§ 2 Angebot, Preis, Auftragserteilung, Vertragsabschluß

  1. Sämtliche Angebote des Verkäufers auf dessen Internetseiten sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Lieferung durch den Verkäufer zustande. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde 30 Tage an Bestellungen gebunden.
  2. Der Verkäufer wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmern getätigt wird.
  3. Sämtliche Preisangaben beinhalten alle Steuern und sonstige Preisbestandteile. Liefer- und Versandkosten fallen zusätzlich an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.
  4. Dem Käufer steht nach §§ 312d iVm 355 BGB ein Widerrufsrecht zu wie folgt: Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Falls eine Belehrung erst nach Vertragsschluss stattgefunden hat, beträgt diese Frist einen Monat. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: Gedert Objekt-Einrichtungen GmbH, Langeweg, D-56843 Starkenburg. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
  5. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Bei Lieferungen von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software kann der Vertrag nur widerrufen werden, wenn die gelieferten Datenträger versiegelt an den Verkäufer zurückgesandt werden; bei Bestellungen bis zu einem Betrag von € 40 hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

§ 3 Lieferzeit, Teillieferung, Gefahrenübergang

  1. Angaben zum Liefertermin sind seitens des Verkäufers unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.
  2. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Verkäufer beim Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
  3. Bei einer Dauer der Leistungsverhinderung im Sinn von Ziffer 3 von mehr als 3 Monaten sind der Verkäufer und der Kunde, bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 3 genannten Gründen nur der Kunde berechtigt, hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist, dass er dem Verkäufer schriftlich eine angemessene (mindestens drei Wochen lange) Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
  4. Der Verkäufer ist jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können vom Verkäufer sofort in Rechnung gestellt werden.
  5. Der Verkäufer wird durch die Übergabe an einen Transporteur von seiner Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Der Verkäufer bestimmt den Transporteur unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart.
  6. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer zusätzliche Leistungen, z.B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.
  7. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Umständen, die er zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellungsanzeige an auf den Kunden über. In diesem Falle tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein. Kosten der Lagerhaltung beim Verkäufer oder bei Dritten trägt der Kunde. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes gegen den Kunden bleibt unberührt.
  8. Eine Transportversicherung wird der Verkäufer nur auf besondere schriftliche Anweisung für Rechnung des Kunden abschließen.

§ 4 Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten

  1. Der Verkäufer gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind und –soweit derartige Zusagen gemacht wurden- die schriftlich vereinbarten Spezifikationen und zugesicherten Eigenschaften eingehalten werden.
  2. Die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass zuvor aufgetretene Fehler nicht unverzüglich angezeigt worden sind oder der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat.
  3. Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  4. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Stellt der Kunde dem Verkäufer auf Verlangen die beanstandete Lieferung oder Leistung nicht zur Verfügung oder veräußert oder verwendet er das Produkt, so entfallen alle Gewährleistungsansprüche.

§ 5 Zahlung, Zahlungsverzug

  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort zahlbar ohne Abzug. Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen.
  2. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten des Verkäufers geleistet werden.
  3. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.
  4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug, lässt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so ist der Verkäufer unbeschadet anderer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuerhalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
  5. Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen gem. § 288 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung eines dem Verkäufer entstandenen höheren Schadens, auch Verzugsschadens, bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Verkäufer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  6. Gegenüber Ansprüchen des Verkäufers kann der Kunde nur dann die Aufrechnung erklären, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
  2. Zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers berechtigt.
  3. Der Kunde tritt sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z.B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. den Einsatzort der Vorbehaltsware zu betreten, auch ohne zuvor den Rücktritt zu erklären oder die Rechte aus § 326 BGB auszuüben. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet dem Verkäufer den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.

§ 7 Suche nach Planer, Beratern und Handwerkern

  1. Die Firma Gedert Objekt-Einrichtungen GmbH stellt lediglich unverbindlich die Namen und Adressen von Planern, Beratern und Handwerkern als Information zur Verfügung. Sie wird weder als Vermittler oder Vertreter tätig noch schließt sie selber einen Vertrag mit dem Nutzer der Homepage.
  2. Der Firma Gedert Objekt-Einrichtungen GmbH haftet in keiner Weise für die Richtigkeit der erteilten Informationen noch für sich daraus ergebende rechtliche Folgen. Sie hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten. Deshalb distanziert sie sich ausdrücklich von allen Inhalten aller von "barrierefrei.de" aus gelinkten Seiten und macht sich seine Inhalte nicht zu Eigen. Eine Haftung für fremde Inhalte ist ausgeschlossen. Weiterhin kann auch nicht dafür gehaftet werden, ob die von Planern, Beratern oder Handwerkern behauptete Qualifikationen und Kenntnisse tatsächlich zutreffend und von den entsprechenden Aufsichtsbehörden bestätigt sind.

§ 8 Informationen und Auskünfte zur Förderung

Die auf der Seite barrierefrei.de erteilten Informationen und Auskünfte zur Förderung stellen keine rechtliche, medizinische, architektonische oder sonstige Einzelberatung dar, sondern können nur als allgemeine Richtlinien gewertet werden. Bitte wenden Sie sich zwecks Beratung in Ihrem Einzelfall an eine Fachperson Ihres Vertrauens. Gedert Objekt-Einrichtungen GmbH kann für Folgen, die durch Nichtbeachtung dieses Hinweises entstehen, keine Verantwortung übernehmen.

§ 9 Haftung und Haftungsbeschränkungen

  1. Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertragliche Pflichten, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft.
  2. Soweit der Verkäufer dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn ausgeschlossen.
  3. Alle Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer verjähren 6 Monate nach Lieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
  4. Wenn und soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 10 Daten

Daten, die uns im Rahmen des Betriebes von "barrierefrei.de" beispielsweise bei der Bestellung eines Newsletters von Besuchern übermittelt werden, werden keinesfalls an Dritte weitergegeben, wenn uns kein Einverständnis vorliegt.

§ 11 Informationen zur Weiterbildung

Bezüglich der Informationen zur Weiterbildung stellt Gedert Objekt-Einrichtungen nur unverbindliche Informationen auf „barrierefrei.de“ zur Verfügung. Für jedwede Fehler bei diesen Informationen zu den Veranstaltungen, den Veranstaltungsträgern oder den Inhalten kann keine Haftung, auch nicht für Mangelfolgeschäden, übernommen werden. Gedert Objekt-Einrichtungen wird weder als Vermittler noch als Vertreter tätig. Entsprechende Verträge über die Weiterbildungsmaßnahmen sind mit dem entsprechenden Träger unmittelbar abzuschließen. Auch weitergehende Informationen zur Weiterbildung können nicht rechtsverbindlich getätigt werden, dies ist Aufgabe der Weiterbildungseinrichtungen.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und dem Verkäufer ist der Sitz des Verkäufers.
  2. Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, wird 56843 Starkenburg als ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt.

§ 13 Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) wird ausgeschlossen.
  2. Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Vereinbarungen im Kaufvertrag. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden den Verkäufer nur nach schriftlicher Bestätigung.
  3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.