DIN 18040
Barrierefreie Infrastruktur nach DIN 18040
Eine barrierefreie Infrastruktur schaffen – das ist das Ziel der DIN 18040. Dabei versteht die Norm unter Infrastruktur alle Bereiche eines Gebäudes sowie seine Bauteile und technischen Einrichtungen, die der Erreichbarkeit des Hauses von öffentlichen Wegen und Straßen dienen.
Zur Infrastruktur zählen also auch Wohnungseingänge, Zugangs- und Eingangsbereiche, Aufzüge, Flure, Treppen usw. sowie Verkehrs- und Bewegungsflächen. Die Norm geht individuell von der Person des Haushaltes aus, die je nach Situation den größten Flächenbedarf hat. In der Regel sind das Menschen, die Rollstühle oder Gehilfen nutzen.
Bei Bewegungsflächen unterscheidet die Norm zwei unterschiedliche Mindestbreiten, je nachdem, ob eine Richtungsänderung möglich sein soll. Bewegungsflächen sollen danach eine Breite von mind. 120 cm haben. Soll eine Drehung – zum Beispiel eines Rollstuhls – möglich sein, sind mindestens 150 cm breite Flächen notwendig. Damit zwei Rollstuhlfahrer nebeneinander die Fläche passieren können, braucht es eine Breite von mindestens 180 cm.

Beispiel für Platzbedarf und Bewegungsflächen ohne Richtungsänderung (Maße in cm)
Es versteht sich fast von selbst, dass die erforderlichen Breiten nicht durch hineinragende Bauteile, Ausstellungselemente oder Handläufe entlang von Fluren oder zum Beispiel durch Briefkästen, Feuerlöscher usw. eingeschränkt werden dürfen.
Ragen bestimmte Bauteile, wie zum Beispiel ein Treppenlauf in einer Eingangshalle oder andere Ausstattungselemente in die begehbaren Flächen hinein, so müssen diese für Menschen mit Sehbehinderungen gut erkennbar sein.
Um die Verkehrssicherheit auch für besonders große Menschen zu gewährleisten, darf die nutzbare Höhe über Verkehrsflächen 220 cm nicht unterschreiten. Davon ausgenommen sind Türen, Durchgänge und lichte Treppendurchgangshöhen.

Unterlaufbarkeit von Bauteilen am Beispiel Treppen
Legende:
1 abzusichernder Bereich bei einer Höhe < 200 cm
2 Gehbereich bei einer Höhe >= 200 cm




