Ob Tagesstätten, Werkstätten, Heime für behinderte Menschen, Altenheime, Altenwohnheime oder Altenpflegeheime – an Wohnungen in Wohnanlagen und Heimen für behinderte und alte Menschen werden beim Thema „Barrierefreiheit“ andere Anforderungen als an behindertengerechte Privatwohnungen gestellt.