Anthropometrische und ergonomische Grundlagen
Wer barrierefrei planen, bauen und wohnen möchte, muss die menschlichen Maße und die Bewegungsabläufe von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Denn danach muss sich die barrierefreie Gestaltung des Wohnumfeldes richten. Die technischen DIN-Normen zum barrierefreien Bauen berücksichtigen die meisten sensorischen und motorischen Behinderungen sowie die maßgebenden anthropometrischen und erogonimschen Bedingungen: http://barrierefrei.de/information/Recht_und_Gesetz.
Ebenso sind die besonderen Anforderungen an das Leben mit Gehhilfen oder Rollstühlen in den Normen erfasst. Doch nicht immer lässt sich mit der Norm das Leben jedes einzelnen Betroffenen erfassen und erleichtern. In solchen Fällen muss im individuellen Einzelfall gemeinsam mit den behinderten oder alten Menschen geplant und entschieden werden. Die Normvorgaben erfallen viele Behinderungen – stoßen jedoch an ihren Grenzen, wo es um hörgeschädigte, gehörlose, blinde oder stark sehgeschädigte Menschen geht oder um Menschen mit kognitiven Behinderungen oder Organschäden. Das will jetzt die DIN 18040, Teil 1 für öffentliche Gebäude und Teil 2 für Wohnungen ändern. Hier werden explizit auch sensorische Anforderungen an barrierefreie Bauten aufgenommen. Barrierefrei.de orientiert sich mit den Planungshilfen auf der Seite beispielhaft an den Landesbauordnungen der Bundesläner. Sie unterscheiden zwischen Wohnungen, deren Wohn- und Schlafräume, Bad, Küche usw. barrierefrei erreichbar sein sollen und Wohnungen, die sich in Wohnanlagen oder Heimen für behinderte und alte Menschen befinden. Konkrete Vorgaben zur Zugänglichkeit von Wohnungen sowie Maßvorgaben zu den erforderlichen Abmessungen von Türen und von Bewegungsflächen in diesen Wohnungen enthalten die Landesbauordnung allerdings nicht. Hier muss auf das einschlägige technische Regelwerk zurückgegriffen werden – die DIN-Normen.




