Grundsätze zu Wohnanlagen
Ob Tagesstätten, Werkstätten, Heime für behinderte Menschen, Altenheime, Altenwohnheime oder Altenpflegeheime – an Wohnungen in Wohnanlagen und Heimen für behinderte und alte Menschen werden beim Thema „Barrierefreiheit“ andere Anforderungen als an behindertengerechte Privatwohnungen gestellt.
Im sozialen Wohnungsbau gibt es spezielle Förderungen für alten- und behindertengerechte Wohnungen. Bei der Planung von Altenmietwohnungen sollen die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen berücksichtigt werden. Als Grundlage dient hier die Norm DIN 18025 Teil 2 – barrierefreie Wohnungen. Im Entwurf liegt bereits die DIN 18040 Teil 2 vor. Ihre endgültige Veröffentlichung ist im Jahr 2011 geplant. Sie fasst die Inhalte der Vorgängernormen zur Gestaltung barrierefreier Wohnungen zusammen und ergänzt sie um sensorische Elemente. Konsequent spiegelt sich in den Planungsgrundlagen der DIN 18040 die Perspektive behinderter Menschen wider.




