Flure / Wege

Auch Durchgänge, Kassen und Kontrollen in öffentlichen Gebäuden müssen für behinderte Menschen barrierefrei befahrbar sein, d.h. davor muss eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm Breite und 150 cm Tiefe vorhanden sein. Daneben muss mindestens eine 90 cm breite Fläche vorhanden sein. Letzteres gilt auch für Nebenwege. Mehr als 1.500 cm lange Flure und Wege müssen für die Begegnung von Rollstuhlbenutzer eine Bewegungsfläche von mindestens 180 cm Breite und 180 Tiefe aufweisen. Fluchtwege sollten durch besondere Lichtbänder und richtungsweisende Beleuchtung, z.B. in Fußleistenhöhe sowie durch Tonsignale gekennzeichnet werden.