Wer bestimmt, was Barrierefreiheit ist? Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer festgehalten sowie in DIN-Normen mit ihren durch Verwaltungsvorschrift eingeführten Teilen. Barrierefrei.de orientiert sich im Bereich „Information“ an der rheinland-pfälzischen Landesbauordnung. Die Inhalte sind jedoch in den jeweiligen Landesbauordnungen ähnlich gestaltet.
Die Art der Einschränkung ist die zentrale Koordinate, nach der sich das Lebensumfeld eines behinderten Menschen richten muss. Hierzu macht die neue DIN 18040, Teil 1 und 2, Angaben und rückt den Mensch in den Mittelpunkt der Betrachtung.
Neben den gesetzlichen Bestimmungen sind die DIN-Normen DIN 18024 Teil 2 und DIN 18025 Teil 1 und 2 bei der barrierefreien Planung und Ausführung von Gebäuden zu beachten. Sie gelten bis bis zur bauaufsichtlichen Einführung der neuen DIN 18040 Teil 1 und 2.
Die Sozialgesetzgebung ist die rechtliche Grundlage nicht nur für die Sozialsysteme sondern auch für die Kinder und Jugendhilfe oder die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen...