Die DIN- Normen 18024 und 18025

Neben den gesetzlichen Bestimmungen sind die DIN-Normen DIN 18024 Teil 2 und DIN 18025 Teil 1 und 2 bei der barrierefreien Planung und Ausführung von Gebäuden zu beachten, wenn sie bauordnungsrechtlich eingeführt sind und nur solange, bis sie offiziell, d.h. nach einer bauaufsichtlichen Einführung, durch die neue DIN 18040 Teil 1 und 2 ersetzt werden. DIN-Norm 18025 Teil 1 enthält Planungshilfen für Wohnungen von Rollstuhlfahrern. Regelungsgegenstand der Norm DIN 18025 Teil sind barrierefreie Wohnungen, die insbesondere für Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Hörgeschädigte, Gehbehinderte, Menschen mit sonstigen Behinderungen, ältere Menschen, Kinder sowie für klein- und großwüchsige Menschen nutzbar sind. Die Norm DIN 18024 Teil 2 enthält Grundlagen für die Planung von Gebäuden und Arbeitsstätten, die öffentlich zugänglich sind. Sie ist bei Tagesstätten, Werkstätten, Heimen für behinderte Menschen oder z. Bsp. bei Versammlungs- und Verkaufsstätten, öffentlichen Büro- und Verwaltungsgebäuden, Gaststätten, Beherbergungsbetrieben, Schulen, Arztpraxen und Sportstätten anwendbar.