Wege / Plätze

Bodenbeläge im Freien müssen mit dem Rollstuhl leicht und erschütterungsarm befahrbar sein. Hauptwege, zum Beispiel der Hauseingang, der Weg zur Garage und zum Müllsammelbehälter müssen auch bei ungünstiger Witterung gefahrlos befahrbar sein; das Längsgefälle darf 3 Prozent und das Quergefälle 2 Prozent nicht überschreiten.

Die Norm DIN 18024 Teil 1, die Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze behandelt, gilt in manchen Bundesländern, so auch in Rheinland-Pfalz nicht als technische Baubestimmung. Bei der Gestaltung von Freiflächen und Außenanlagen kann die Norm aber als Orientierung dienen.