Gebäudeeingangstüren

Gebäudeeingangstüren müssen kraftbetätigt und manuell zu öffnen und zu schließen sein. An kraftbetätigten Türen müssen Quetsch- und Scherstellen vermieden werden oder gesichert sein. Schalter für kraftbetätigte Drehflügeltüren sind bei frontaler Anfahrt mindesten 250 cm vor der aufschlagenden Tür und auf der Gegenseite 150 cm vor der Tür anzubringen. Rotationstüren alleine sind nicht geeignet. Zusätzlich muss im gleichen Bereich eine Drehflügeltür vorhanden sein.