Küche

Wer in der Küche werkelt braucht Platz. Das gilt auch für behindertengerechte Küchen. Deshalb muss hier eine Bewegungsfläche mit einer Tiefe von 150 cm vorhanden sein. Herd, Arbeitsplatz und Spüle sollten uneingeschränkt unterfahrbar sein. Sie müssen für die Belange des Nutzers in die ihm entsprechende Arbeitshöhe montiert werden können. Zur Unterfahrbarkeit der Spüle ist ein Unterputz oder Flachaufputzsiphon erforderlich. Zusätzlich findet hier auch DIN 18022 Anwendung. Ein Tipp: Wenn die unterfahrbaren Arbeitsbereiche Vorbereiten, Kochen und Spülen über Eck angeordnet werden, vergrößern sich die Bewegungsflächen.