Rampen

Rampen sollen nicht mehr als 6 Prozent geneigt und mindestens 120 cm breit sein. Sie müssen beidseitig einen festen und griffsicheren Handlauf mit 3 bis 4,5 cm Durchmesser in 85 cm Höhe haben. Am Anfang und am Ende jeder Rampe ist ein Podest, alle 6 Meter ein Zwischenpodest mit jeweils 150 cm Länge anzuordnen.

Rampe und Zwischenpodest sind beidseitig mit 10 cm hohen Radabweisern zu versehen, und es darf kein Quergefälle vorhanden sein. Handläufe und Radabweiser müssen 30 cm in den Plattformbereich waagerecht hineinragen. Für die Bewegungsflächen gilt: Am Anfang und am Ende einer Rampe muss sie mindestens 150 cm breit und 150 cm tief sein. Zwischen den Radabweisern einer Rampe muss eine Bewegungsfläche mit einer Breite von 120 cm vorhanden sein.