Barrierefreier Umbau
Zuschüsse zu
Umbauten, die der Wohnumfeldverbesserung dienen, müssen vor Beginn bei der
Pflegekasse beantragt werden. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den Kosten sowie nach einem angemessenen Eigenanteil (10 Prozent der Kosten jedoch maximal 50 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens). Der maximale Zuschuss beträgt 2.557 Euro.
Ein Leistungskatalog legt fest, welche baulichen Anpassungen bezuschusst werden. Dabei wird unterschieden zwischen Umbauten, die wesentlich in die Bausubstanz eingreifen, wie zum Beispiel das
Verbreitern von Türen,
bodengleiche Duschen, der Einbau von
Rampen,
Treppenlift oder Liftsystemen im Bad und dem Ein- oder Umbau von Mobiliar, wie der Austausch einer Badewanne oder Dusche.
In der Regel erhalten die Antragsteller Unterstützung dafür nur einmalig. Außerdem gibt es eine Vorversicherungszeit, dass heißt, man muss zwei Jahre in die Kasse eingezahlt haben, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können.