Rollstuhlrampen nach DIN 18040 gestalten

Rollstuhlrampen nach DIN 18040 gestalten

Geländer für Rollstuhlrampe fest beidseitig frontal
Nach DIN 18040 sind für Rollstuhlrampen einige Vorgaben zu beachten.

Rampen müssen seitliche Radabweiser und an beiden Seiten Handläufe haben, die über Treppenabsätze und Fensteröffnungen sowie über die letzten Stufen geführt sind. Die Bewegungsfläche neben Treppenauf- und abgängen muss mindestens 150 cm breit sein. Die Auftrittsfläche der obersten Stufe ist auf die Bewegungsfläche nicht anzurechnen.

 

An Treppen sind beidseitig Handläufe mit 3 bis 4,5 cm Durchmesser anzubringen. Der innere Handlauf am Treppenaufgang darf nicht unterbrochen sein. Äußere Handläufe müssen in 85 cm Höhe 30 cm waagerecht über den Anfang und das Ende der Treppe hinausragen. Anfang und Ende des Treppenlaufs sind rechtszeitig und deutlich erkennbar zu machen, z. Bsp. durch Berührung erkennbarer (taktilen) Hilfen an den Handläufen.

 

In Mehrfamilienhäusern müssen taktile Geschoss- und Wegebezeichnungen die Orientierung sicherstellen. Treppe und Treppenpodest müssen ausreichend, blend- und schattenfrei beleuchtet und deutlich sichtbar sein, z.B. durch Farb- und Materialwechsel. Die Trittstufen müssen durch taktiles Material erkennbar sein. Stufenunterschneidungen sind unzulässig. Der Treppenlauf sollte nicht gewendelt sein.

 

Eine Vielzahl von Rollstuhlrampen finden Sie hier