Orientierungshilfen und Beschilderung
Öffentlich zugängliche Gebäude oder Gebäudeteile, Arbeitsstätten und ihre Außenanlagen sind mit Orientierungshilfen auszustatten. Diese sind so signalwirksam anzuordnen, dass Hinweise deutlich und frühzeitig erkennbar sind, z.B. durch Hell- / Dunkelkontraste. Größe und Art von Schriftzeichen müssen eine gute, blendefreie Lesbarkeit ermöglichen.
Orientierungshilfen sind zusätzlich tastbar auszuführen, z.B. durch unterschiedlich strukturierte Oberflächen. Bei Richtungsänderungen oder Hindernissen müssen besondere Markierungen vorgesehen werden. Die Beleuchtung von Verkehrsflächen, Treppen und Treppenpodesten mit künstlichem Licht ist blend- und schattenfrei auszuführen. Eine höhere Beleuchtungsstärke als nach DIN 5035-2 ist vorzusehen.
Fluchtwege sollten durch besondere Lichtbänder und richtungsweisende Beleuchtung, zum Beispiel in Fußleistenhöhe, sowie durch Tonsignale gekennzeichnet werden. Am Anfang und am Ende von Handläufen einer Treppe sind einheitlich taktile Hinweise auf Geschossebenen anzubringen. Personenaufzüge mit mehr als zwei Haltestellen sind zusätzlich mit Haltestellenansagen auszustatten.