Gesetzliche Grundlagen der Barrierefreiheit

Gesetzliche Grundlagen der Barrierefreiheit

Wer bestimmt, was Barrierefreiheit ist? Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer festgehalten sowie in DIN-Normen mit ihren durch Verwaltungsvorschrift eingeführten Teilen. Barrierefrei.de orientiert sich im Bereich „Information“ an der rheinland-pfälzischen Landesbauordnung. Die Inhalte sind jedoch in den jeweiligen Landesbauordnungen ähnlich gestaltet.

 

Barrierefreie Lösung für Hauseingänge: Die freimodulierbare RollstuhlrampeWer plant, sein Umfeld barrierefrei umzugestalten, muss sich an die in den Landesbauordnungen und in den DIN-Normen festgehaltenen Bestimmungen orientieren. Die DIN-Normen legen für den privaten und den öffentlichen Bereich genau fest, welche bauliche Ausführung als “barrierefrei” gilt. Davon zu unterscheiden sind Neu- oder Umbauten, die als barrierearm oder seniorengerecht gelten. Besonders im Zusammenhang mit öffentlicher Förderung oder der Bezuschussung durch die Pflegekassen ist diese Unterscheidung zu beachten, denn meist ist die  Barrierefreiheit nach DIN 18040 Voraussetzung für die Bewilligung. Bei seniorengerechten oder barrierearmen Umbauvorhaben ist das nicht immer der Fall.

 

 

Rollstuhlrampen für ein barrierefreies Umfeld