Gesetzliche Grundlagen der Barrierefreiheit
Wer bestimmt, was Barrierefreiheit ist? Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer festgehalten sowie in DIN-Normen mit ihren durch Verwaltungsvorschrift eingeführten Teilen. Barrierefrei.de orientiert sich im Bereich „Information“ an der rheinland-pfälzischen Landesbauordnung. Die Inhalte sind jedoch in den jeweiligen Landesbauordnungen ähnlich gestaltet.
Wer plant, sein Umfeld barrierefrei umzugestalten, muss sich an die in den Landesbauordnungen und in den DIN-Normen festgehaltenen Bestimmungen orientieren. Die DIN-Normen legen für den privaten und den öffentlichen Bereich genau fest, welche bauliche Ausführung als “barrierefrei” gilt. Davon zu unterscheiden sind Neu- oder Umbauten, die als barrierearm oder seniorengerecht gelten. Besonders im Zusammenhang mit öffentlicher Förderung oder der Bezuschussung durch die Pflegekassen ist diese Unterscheidung zu beachten, denn meist ist die Barrierefreiheit nach DIN 18040 Voraussetzung für die Bewilligung. Bei seniorengerechten oder barrierearmen Umbauvorhaben ist das nicht immer der Fall.
Rollstuhlrampen für ein barrierefreies Umfeld