Was ist das Sozialgesetzbuch und was regelt es?

Was ist das Sozialgesetzbuch und was regelt es?

Die Sozialgesetzgebung ist die rechtliche Grundlage für die Sozialsysteme, für die Kinder und Jugendhilfe oder die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Das neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) regelt die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen nicht nur im Arbeitsmarkt, sondern fördert die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Dabei kommen ganz unterschiedliche Leistungsträger in Betracht. Das können Kranken- und Pflegekassen, Unfallversicherungsträger oder andere Institutionen sein. Hintergrund ist das gegliederte System der sozialen Sicherung in Deutschland.

Wie ist das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) aufgebaut?

Das SGB IX gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil finden sich Regelungen für behinderte Menschen oder solche, die von einer Behinderung bedroht sind. Der zweite Teil ist das sogenannte Schwerbehindertenrecht. Darin werden die Voraussetzungen festgelegt, unter denen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden kann und wie die Vertretung von schwerbehinderten Menschen organisiert ist. Einzelne Gesetze im gesamten Sozialgesetzbuch I bis XII regeln zudem die Grundsätze der Leistungen und die Voraussetzungen, unter denen sie in Anspruch genommen werden können.

Das SGB IX in seiner heutigen Fassung, die am 1. Juli 2001 in Kraft getreten ist, geht nicht mehr von einem Fürsorgegedanken aus, der darauf zielte, behinderten Menschen müsse geholfen werden. Vielmehr spiegelt sich in dem Regelungswerk seither ein Paradigmenwechsel wieder, der mit einem Umdenken in der Behindertenpolitik einhergeht. Die Regelungen für Rehabilitation und Teilhabe waren zudem zuvor auf mehrere Gesetze verteilt, die im SGB IX zusammengefasst wurden.

Die seit 2001 verfolgte Behindertenpolitik verfolgt andere Ziele und Grundsätze:

Das Regelwerk geht davon aus, dass Menschen mit Behinderungen ihre Angelegenheiten selbst regeln und gut über ihre Situation Bescheid wissen. Es stellt die Zusammenarbeit mit Verbänden in den Vordergrund und verhilft behinderten Menschen zu einer selbstbestimmten Teilhabe. So wurde ein Verbandsklagerecht eingeführt.

Das SGB IX sieht vor, dass Leistungen der Behindertenhilfe aus einer Hand bezogen werden können und regelt eine schnelle Klärung von Zuständigkeiten. Es stärkt das Wunsch- und Wahlrecht von behinderten Menschen, wenn sie Leistungen im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe in Anspruch nehmen. Dazu müssen sich die Träger, die die Leistung erbringen, abstimmen und zusammenarbeiten. Generell gilt: Eine ambulante Versorgung ist einer stationären vorzuziehen. Außerdem sind die besonderen Bedürfnisse behinderter Frauen und Kinder zu berücksichtigen.

Was genau ist überhaupt eine Behinderung? Welche Leistungen im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe stehen generell zur Verfügung? Wie wird der Unterhalt gesichert und welche Hilfen können wo abgerufen werden. Wer ist für eine Bewilligung zuständig? Ergänzend dazu gelten die Vorschriften und Satzungen bzw. Richtlinien der einzelnen Leistungsträger.

Die Leistungen zielen zum einen auf die medizinische Rehabilitation, auf die Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft, auf die Sicherung des Unterhalts sowie auf weitere Leistungen.

Menschen mit Behinderungen haben unter Umständen auch Anspruch auf Leistungen, die sich aus den anderen Sozialgesetzbüchern ergeben. Das sind zum Beispiel

  • SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • SGB III – Arbeitsförderung
  • SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung
  • SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung
  • SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung
  • SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe / Eingliederungshilfe
  • SGB XI – Soziale Pflegeversicherung
  • SGB XII – Sozialhilfe / Eingliederungshilfe
  • Bundesversorgungsgesetz – Kriegsopferversorgung

Die Gesetzestexte des Sozialgesetzbuchs finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz unter www.gesetze-im-internet.de

 

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