Aufzüge barrierefrei

Aufzüge barrierefrei

Gegenüber von Aufzugtüren dürfen keine Treppen nach unten angeordnet sein. Wenn sie dort jedoch nicht zu vermeiden sind, müssen sie einen Abstand von 300 cm von der Aufzugstür einhalten. Vor den Türen zum Aufzug muss eine Bewegungs- und Wartefläche in einer Größe von min. 150 x 150 cm vorgesehen werden. Die lichte Zugangsbreite zu den Aufzügen muss min. 90 cm betragen und sie müssen Typ 2 oder 3 nach DIN EN 81-70: 2005-09 entsprechen. Ein Bedientableau im Fahrkorb muss dem Befehlsgeber nach Anhang G „Extragroße Befehlsgeber“ aufweisen, die DIN EN 81-70: 2005-09 entsprechen. Diese Norm enthält in ihrem Anhang einen „Leitfaden für Maßnahmen für blinde und sehbehinderte Menschen“.

 

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