Förderung

Förderrechner – Förderung barrierefreier Bauvorhaben

Wer fördert einen barrierefreien Umbau im Pflegefall?

Für die Herstellung eines barrierefreien Umfelds kommen verschiedene Kostenträger in Betracht

In den seltensten Fällen lässt sich das Eintreten eines Pflegefalles längerfristig vorbereiten. Meist sind Betroffene und Angehörige von heute auf morgen auch finanziell von einer Situation betroffen, in der Umbauten des Wohnumfelds notwendig werden, um die baulichen Gegebenheiten den veränderten körperlichen oder geistigen Voraussetzungen anzupassen. Auch für das barrierefreie Bauen gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Wer barrierefrei baut und wohnt, lebt komfortabler und moderner. Zugleich lässt sich das Sturzrisiko beeinflussen, wenn Wohnraum barrierefrei gestaltet ist. Im Pflegefall werden von verschiedenen Institutionen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt – je nach Ursache kommen dafür unterschiedliche Leistungsträger in Betracht. Wer unabhängig von einem konkreten Pflegefall seinen Wohnraum barrierefrei bauen oder umbauen möchte, kann auf mehrere Fördertöpfe zugreifen. Die Förderung wird über Zuschüsse und Darlehen gewährt.

Wer fördert was, wenn der Pflegefall eintritt? Ein Überblick über Finanzierung und Förderung

Folgende Institutionen kommen für barrierefreies Bauen oder im konkreten Pflegefall – je nach Ursache der Pflegebedürftigkeit – für die Förderung eines barrierefreien Umbaus in Frage:

  • Pflegekasse / Krankenkasse
  • Unfallkasse
  • Versorgungsämter (bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises)
  • Stiftungen
  • KfW-Förderbank
  • Förderprogramme der Bundesländer

Mit dem Pflegestärkungsgesetz hat die Bundesregierung im Jahr 2015 die Weichen gestellt, um Umbauten im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit besser zu fördern. Zugleich wurde die Situation von pflegebedürftigen Demenzkranken erheblich verbessert. Wichtigster Ansprechpartner bei Umbauten im Pflegefall ist danach die Pflegekasse. Sie bezuschusst die sogenannte Wohnumfeldverbesserung. Darunter fallen alle Maßnahmen, die dazu führen, die Pflege zu erleichtern und zu verbessern, die Selbstständigkeit zu erhöhen oder verlängern.

Was versteht man unter Wohnumfeldverbesserung bzw. einer barrierefreien Wohnraumanpassung?

Der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Entfernung oder Überbrückung von Schwellen oder Stufen über Rollstuhlrampen oder Treppenlifte zählen ebenso zu Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit im Haus wie die Verbreiterung von Türen, die mit einer Veränderung des Grundrisses einhergeht. Muss eine Wohnung oder ein Haus aufgrund eingeschränkter körperlicher oder geistiger Leistungsfähigkeit angepasst werden, entstehen durch Bauvorhaben in diesem Zusammenhang Kosten.

Zuschuss für altersgerechten bzw. seniorengerechten Umbau durch die Pflegekasse

Die Pflegekasse fördert die Verbesserung des Wohnraums mit einem Zuschuss von bis zu 4000 Euro. Allerdings muss zuvor abgeklärt werden, ob nicht ein anderer Kostenträger zur Finanzierung herangezogen werden kann wie zum Beispiel die Unfallkasse. Die Förderung bezieht sich auf den auf Dauer angelegten unmittelbaren Lebensmittelpunkt der Person, die auf Pflege angewiesen ist. Sie wird pro Person bewilligt, das heißt, wenn mehrere pflegebedürftige Menschen in einer Wohnung leben, die baulich auf die Pflegebedürftigkeit angepasst werden muss, kann der Förderanteil pro Person bewilligt werden. Dieser soll dazu dienen, die Pflege zuhause zu erleichtern oder diese erst möglich zu machen, Pflegepersonen wie zum Beispiel Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit derjenigen zu erhöhen, die auf dauerhafte Hilfe angewiesen sind. Ein Beispiel: Durch den Einbau einer Rollstuhlrampe über die Treppen vor der Haustür kann eine Person mit einem Rollator ungehindert, sicher und selbständig in ihr Haus kommen. Mithilfe einer Schwellenrampe am Balkon lässt sich der Übergang ins Freie auch von Rollstuhl- oder Rollatorfahrern eigenständig, also ohne Unterstützung überwinden.

Um dafür finanzielle Hilfe zu erhalten, sollte der Medizinische Dienst der Krankenkasse eine Wohnumfeld verbessernde bauliche Veränderung vorschlagen. Dann ist es wichtig, einen Kostenvoranschlag vorzulegen. Auf barrierefrei.de können Sie sich diese Formulare automatisch über die Angebotsfunktion erstellen lassen. Unabhängig von der Pflegekasse kommen weitere Kostenträger zur Finanzierung von baulichen Maßnahmen in Frage, zum Beispiel die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft, wenn es sich um Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall oder einen Berufsunfall handelt. Zuschüsse gewährt auf Antrag auch die KfW-Förderbank. Sie bewilligt einen Investitionszuschuss zum Beispiel für den Einbau einer Rollstuhlrampe in Höhe von 5000 Euro je Wohneinheit.

Förderung über zinsgünstige Darlehen für altersgerechtes bzw. barrierefreies Bauen und Umbauen

Finanzielle Anreize zum barrierefreien Bauen setzt die KfW-Förderbank auch mit verschiedenen Programmen wie dem Kredit „Altersgerecht Umbauen“ zu niedrigen Zinsen für bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Auch private Stiftungen können Hilfen leisten, wenn Menschen auf monetäre Unterstützung im Pflegefall angewiesen sind. Darüber hinaus setzen die Bundesländer Anreize für barrierefreies Bauen über unterschiedliche Fördertöpfe.

Barrierefreiheit senkt auch das Sturzrisiko

Wie wichtig ein barrierefreies Umfeld ist, zeigt ein Blick in die Statistik: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2013 71 Prozent der Pflegebedürftigen, das sind etwa 1,86 Millionen Menschen zuhause gepflegt. Insgesamt geht die wissenschaftliche Statistik von 2,6 Millionen pflegebedürftigen Personen in der Bundesrepublik aus. Die Zahl von Personen, die sich wegen eines Sturzes behandeln lassen müssen, steigt mit zunehmendem Alter deutlich an. Nicht selten ist ein Sturz dabei der Einstieg in die Pflegebedürftigkeit. Ist die körperliche Leistungsfähigkeit einmal eingeschränkt, gilt es den Blick auf ein komfortables und sicheres Lebensumfeld zu richten.