Eine barrierefreie Infrastruktur für eine inklusive Gesellschaft

Öffentlicher Raum vom Kindergarten bis zur Turnhalle, von der Sport- und Badestätte bis zum Gastronomiebetrieb, von der Straßengestaltung bis zum Zugang zu öffentlichen Gebäuden jeder Art – barrierefreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben setzt einen Zugang ohne Hürden und Hindernisse für behinderte und alte Menschen voraus. Die Betreiber von öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Vergnügungs- und Sportstätten, müssen also die Bedürfnisse der Menschen beachten, für die ein Platz an der Theke nicht in Frage kommt oder die in ihrem Rollstuhl sitzend Sport treiben möchten. Es gilt also, sich in die Personen hinein zu versetzen, die sich nicht frei bewegen können oder Gehhilfen und Rollstühle nutzen.

Damit öffentliche Gebäude und Einrichtungen barrierefrei zugänglich sind, sollte die lichte Breite der Türen entsprechend angelegt sein. Das macht jedoch nur dann Sinn, wenn auch die Räume in ihrer Geometrie so gestaltet sind, dass sie von Rollstuhlfahrern genutzt werden können. Eine entsprechende Infrastruktur wie eine Anfahrbarkeit über Rampen, Lifte oder Fahrstühle muss hierzu natürlich gewährleistet sein. Hier finden Betreiber von öffentlichen Einrichtungen Anregungen, wie ein barrierefreier Zugang für Menschen mit Behinderungen hergestellt werden kann.

Wie sehen barrierefreie Sanitärräume aus?

Ein Waschtisch im barrierefreien Badezimmer muss laut DIN 18040 unterfahrbar und flach sein. Das barrierefreie Badezimmer ist idealerweise ein Raum mit viel Bewegungsfreiheit für Menschen mit Behinderungen. Vor dem Duschplatz, dem Klosettbecken, der Einstiegseite der Badewanne und dem Waschtisch muss also...

Rollstuhlabstellplätze

Um den Ansprüchen an die Barrierefreiheit zu entsprechen, muss für jede Wohnung eines Gebäudes ein Rollstuhlabstellplatz vor oder in Wohnungen, außer in Schlafräumen, vorgesehen werden. Ein solcher Abstellplatz muss auch über einen elektrischen Anschluss zur Aufladung der Batterie verfügen. Für den...

Aufzüge barrierefrei

Gegenüber von Aufzugtüren dürfen keine Treppen nach unten angeordnet sein. Wenn sie dort jedoch nicht zu vermeiden sind, müssen sie einen Abstand von 300 cm von der Aufzugstür einhalten. Vor den Türen zum Aufzug muss eine Bewegungs- und Wartefläche in...

Innenraum barrierefrei

Innere Gebäudeerschließung Barrierefreiheit innerhalb von Gebäuden bedeutet nach DIN 18040 vor allem, dass ihre Ebenen und Stockwerke stufen- und schwellenlos erreichbar sein müssen. Auch die Neigung von Fluren oder anderen Verkehrsflächen spielt dabei eine Rolle: Sie dürfen nicht stärker geneigt sein,...