Ratgeber

Ratgeber rund um das barrierefreie Bauen

Für ein Leben mit Rollstuhl oder Rollator: Umbau für Menschen mit Behinderungen – das Wichtigste in Kürze

Wenn in öffentlichen Gebäuden oder im privaten Wohnraum ein barrierefreier Umbau, zum Beispiel für Rollstuhlfahrer und Rollatoren notwendig wird, müssen viele Wohnbereiche bzw. Einrichtungselemente miteinbezogen werden. In diesem Ratgeber erfahren Sie,

  • wie genau Räumlichkeiten beschaffen sein müssen, um Menschen mit Rollstuhl oder Rollator in ihrem Alltag zu unterstützen.
  • Der Ratgeber thematisiert auch, warum eine Investition in Barrierefreiheit überhaupt sinnvoll ist.
  • Zudem enthalten sind Hinweise für alle Menschen, die auf ein barrierefreies Umfeld angewiesen sind.

Erfahren Sie hier mehr über Barrierefreiheit in verschiedenen Wohnbereichen:

  • Für den Außenbereich des Gebäudes gibt es Richtlinien für eine barrierefreie Nutzung durch Rollstuhlfahrer und Menschen mit Rollatoren.
  • Rollstuhlrampen können helfen, Treppen, Absätze und Stufen zu überwinden.
  • Rollstuhlrampen können innen und außen eingesetzt werden.
  • Räume, Flure und Einrichtungsgegenstände können auf die Erfordernisse von Rollstuhl- / Rollator-Nutzern anpasst werden. Wie genau, erfahren Sie hier.
  • Zur Barrierefreiheit für Menschen mit Geh-Hilfen gehören auch Rutsch- und Sturzsicherheit in befahrbaren Bereichen.
  • Neben den baulichen Bestimmungen für Rampen und Rollstuhlfahrer/Rollatoren, sind auch Vorgaben für visuell eingeschränkte oder hörgeschädigte Menschen in diesem Ratgeber zu finden: Dazu gehört unter anderem die Beleuchtung und die Tastbarkeit von Einrichtungsgegenständen sowie Stützen und Einstiegshilfen an entsprechender Stelle.

Nicht nur für den Rollstuhl: Warum ist es sinnvoll, in Barrierefreiheit zu investieren?

Barrierefrei Bauen und Umbauen – das ist stets eine höchst individuelle Angelegenheit. Beim Thema Barrierefreiheit muss der Mensch mit seinen persönlichen körperlichen und kognitiven Voraussetzungen der Dreh- und Angelpunkt jeder Planung sein – egal ob Umbau oder Neubau. So ist es geradezu revolutionär, dass die technischen Baunormen für das barrierefreie Bauen mittlerweile den Anspruch erheben, private und öffentliche Infrastruktur so zu gestalten, dass sie für ausnahmslos alle Menschen uneingeschränkt zugänglich ist. Nach und nach findet in diesem Kontext ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung statt. Die Notwendigkeit einer barrierefreien bzw. altersgerechten Gebäude-Erschließung wird zunehmend als wichtig empfunden. Dahinter steht der Wunsch, möglichst lange, das heißt auch dann, wenn der Pflegefall eintritt und körperliche Einschränkungen vorliegen, in den eigenen vier Wänden verbleiben zu können.

Barrierefreiheit hat nicht nur Vorteile für Menschen mit Rollstuhl oder Rollator, sondern bringt mehr Komfort mit sich. Eine Gebäude- und Wohnraumerschließung, die ohne Treppen, Absätze oder Schwellen auskommt, die die Nutzung eines Badezimmers erleichtert und die Stolperfallen verbannt, erhöht den Wert einer Immobilie und die Sicherheit der Menschen, die sie bewohnen. So ist ein barrierefreier Umbau eine gute Investition. Gleichzeitig steigt mit der demographischen Entwicklungen hin zu einer älteren Gesellschaft und mit einem wachsenden Anteil von Personen, die ein immer höheres Lebensalter erreichen, die Nachfrage nach geeignetem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Der Wohnungsmarkt in Deutschland wird dem nicht ansatzweise gerecht. Experten der Immobilienwirtschaft gehen davon aus, dass gerade einmal 570.000 Wohnungen in Deutschland den Kriterien der Barrierefreiheit entsprechen bzw. als barrierearm bezeichnet werden können. Nur ein bis zwei Prozent des gesamten Wohnungsbestands in Deutschland sind Schätzungen zufolge altersgerecht eingerichtet. Gleichzeitig leben mehr als die Hälfte der über 65-jährigen in Deutschland in den eigenen vier Wänden. Zugleich ist die Bereitschaft gering, in diesem Alter noch einmal in einen Umbau zu investieren. Bei der Entscheidung über einen barrierefreien Ausbau sollte die Prognose der eigenen Fähigkeiten mit einbezogen werden. Doch was genau ist ein barrierefreier Ausbau? Welche Kriterien müssen in welchen Wohn- und Gebäudebereichen bedacht werden und was macht individuell Sinn? Mit diesem kleinen kostenlosen Ratgeber möchten wir einen Betrag zur Entscheidungsfindung leisten und den Nutzern unseres Informations- und Serviceportals barrierefrei.de eine Übersicht bieten, wie sich Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden leicht umsetzen lässt. Machen Sie mit uns einen Spaziergang durch verschiedene Gebäudebereiche und entdecken Sie dabei die Chancen, die sich vielleicht für ihr eigenes Wohnumfeld daraus ergeben!

Inhaltsverzeichnis

Ankommen: Außenbereich des Grundstücks
Treppen
Rollstuhlrampen
Eingang
Im Gebäude (grundsätzlich)
Flurbereich
Türen
Fenster
Böden
Aufzüge
Schalter, Griffe und andere Bedienelemente
Bad/WC
Küche
Schlafzimmer
Balkon/Terrasse
Umbaukosten und Förderung für barrierefreies und rollstuhlgerechtes Wohnen
Barrierefreier Umbau: Sind Umbaumaßnahmen steuerlich absetzbar?

Ankommen: Außenbereich des Grundstücks

PKW- Stellplatz, Gehwege, Zufahrten, und Gartenbereiche

Stellen wir uns einmal vor, wie es ist, mit einer Person im Rollstuhl oder im Rollator an einem Haus anzukommen. Die erste Hürde: Wie komme ich vom PKW-Stellplatz ins Haus? Was erleichtert meinen Weg dorthin? Die DIN 18040 gibt konkrete Hinweise. Wichtig dabei: Die Strecken sollten kurz sein und einen barrierefreier Zugang zum Gebäude anschließen. Für die Breite und die Länge von PKW-Stellplätzen gilt:

Breite: 3,50 m

Länge: 5,00 m

Stellplatz für einen Kleinbus:

Breite: 3,50 m

Länge 7,50 m

Es erklärt sich von selbst, dass um den Stellplatz herum ausreichend Platz zum Ausstieg vorhanden sein muss. D.h. insbesondere dann, wenn Personen vom Auto in einen Rollstuhl wechseln oder einen Rollator als Gehhilfe nutzen wollen. Wird das Auto in einer Garage abgestellt, sollte ein automatischer Antrieb für das Öffnen und Schließen vorhanden sein.

Gehwege und Erschließungsflächen für Rollstühle und Rollator zugänglich machen

Die Wege zum Gebäudeeingang sollten so gestaltet sein, dass Menschen mit Rollstühlen und Gehhilfen, aber auch mit Kinderwagen und schwerem Gepäck problemlos und komfortabel ins Haus gelangen. Dabei kommt es auf eine ausreichende Breite an.

Gehwege zum Haus sollten folgende Maße und Voraussetzungen erfüllen:

Mindestbreite: 1,50 m

Nach höchstens 18 m Wegstrecke ist eine mindestens 1,80 x 180 m große Begegnungsfläche vorzusehen, damit Menschen im Rollstuhl ausweichen können. So erfüllt der Weg zum Haus die Voraussetzungen für einen ungehinderten Zuweg, wie für die problemlose Begegnung. Alle anderen Wege, die nicht zum Haupteingang führen, sollten mindestens 1,20 m breit sein.

Entscheidend ist auch die Oberflächenstruktur der Wege. Es versteht sich von selbst, dass ein Rollstuhl auf Kopfsteinpflaster so seine Schwierigkeiten hat. Die Verbindungswege sollten gefahrlos nutzbar und mit festen Materialien versehen sein. Hilfreich für Menschen mit Sehbehinderungen ist eine kontrastreiche Gestaltung. Die Voraussetzungen an die Barrierefreiheit sind dann erfüllt, wenn der Weg eine

Querneigung kleiner als 2,5 %

und eine Längsneigung kleiner als 3 % aufweist.

Ist der Weg bis zu 10 m lang, ist jedoch auch eine Längsneigung von 4 % möglich. Diese Vorgaben gewährleisten, dass Rollstuhlfahrer oder Rollatornutzer den Weg ohne fremde Hilfe zurücklegen können.

Treppen

Worauf es ankommt: Stufenform, Treppenform, Handläufe, Podeste, Stufenmarkierungen, Belag

Treppen können sich bei körperlichen Beeinträchtigungen oder bei Einschränkungen der Sinneswahrnehmung zu einem echten Sicherheitsproblem für Menschen mit Behinderungen entwickeln. Damit das Passieren der Treppe dennoch gut gelingt, lässt sich mit ein paar einfach zu installierenden Veränderungen für mehr Sicherheit sorgen:

  • Gerader Verlauf: Treppen sollten gerade verlaufen. Ab einem Innendurchmesser des Treppenauges von 200 cm sind zudem gebogene Treppenläufe zulässig.
  • Setzstufen: Treppen müssen Setzstufen haben. Die Trittstufen dürfen dabei nicht über die Setzstufen vorragen. Eine Unterschneidung bis 2 cm ist bei schrägen Setzstufen erlaubt.
  • Handläufe: Handläufe auf beiden Seiten der Treppenläufe und Zwischenpodeste sind wichtig. Sie dürfen bei Treppenaugen und Zwischenpodesten nicht unterbrochen werden. Am Ende und am Anfang der Treppe müssen die Handlaufenden noch mindestens 30 cm waagerecht weiter geführt werden. Ragen die Enden frei in den Raum hinein, sollten sie mit einer Rundung nach unten oder zur Seite abschließen.
  • Höhe der Handläufe: Die Handläufe sollten 85 bis 90 cm über der Oberkante des Fertigfußbodens (OFF) angebracht werden. Gemessen wird dabei lotrecht über der Stufenvorderkante bzw. über OFF von Treppen- und Zwischenpodesten bis zur Oberkante des Handlaufs.
  • Beschaffenheit der Handläufe: Sie sollten griffsicher, gut zu umgreifen und vorzugsweise einen runden oder ovalen Querschnitt haben. Damit sie auch von Menschen mit visuellen Einschränkungen gut zu erkennen sind, sollten sich die Handläufe kontrastreich vom Hintergrund unterscheiden. Der Durchmesser sollte zwischen 3 und 4,5 cm liegen. Ein lichter Abstand von 5 cm zur Wand bzw. zur Halterung ist einzuhalten.

Noch ein Tipp: Handläufe können übrigens mit taktilen Informationen zur Orientierung versehen sein. So können visuell eingeschränkte Personen ertasten, in welchem Stockwerk sie sich befinden. Solche Hinweise sollten stets am Anfang oder am Ende des Treppenlaufes auf der von der Treppe abgewandten Seite des Handlaufs zu finden sein.

Orientierungshilfen: Kontrastreiche Markierungen an den Treppenstufen sind wichtig beim barrierefreien Umbau, gerade für Menschen, die nicht gut sehen können. Dazu werden durchgehende 4 bis 5 cm breite Streifen bündig an den Vorderkanten der Trittstufen angebracht. Auf der Setzstufe bzw. der Stirnseite der Treppe sollte ein mindestens 1, besser 2 cm breiter Streifen angebracht werden. Dabei immer auf ausreichenden Kontrast achten.

Eine maximal dreistufige Treppe und Treppen, die frei im Raum beginnen oder enden, sollten an jeder Stufe einen Markierungsstreifen habe. In Treppenhäusern ist mindestens die erste und die letzte Stufe besonders zu markieren, idealerweise jedoch sind alle Stufen mit kontrastreichen Markierungshilfen versehen.

Rollstuhlrampen

Wichtige Begriffe: Steigung, Querneigung, Bewegungsflächen, Breite, Podeste, Radabweiser, Geländer

Rollstuhlrampen sind nicht nur an einem bestimmten Ort fest installiert. Sie können zudem als flexible, leicht und gut zu transportierende Begleiter unterwegs für Barrierefreiheit sorgen. Sie sollten leicht, also auch für Menschen im Rollstuhl oder mit einem Rollator ohne Hilfsperson zu nutzen sein.

Sind Rollstuhlrampen im öffentlichen Raum fest installiert, sieht die DIN 18040 einen Steigungswinkel nicht über 6 % vor. Das ist die maximale Neigung, bei der ein Rollstuhlfahrer die Rampe aus eigener Kraft und ohne Hilfsperson befahren kann. Mit einem Rollator lässt sich eine Steigung von maximal 10 % Prozent noch ohne fremde Hilfe bewerkstelligen. Bis zu 15 % Steigung sollten mit einer schwachen Hilfsperson noch zu bewältigen sein. Mit einer starken Hilfsperson können es bis zu 20 % sein.

Wird die Rampe im Außenbereich angebracht, sollte eine Entwässerung sicher gestellt sein. Bei längeren Rollstuhlrampen sollten Ausweichflächen am Anfang und am Ende der Rampe mit einer Größe von 150 x 150 cm dafür sorgen, dass Rollstuhlfahrer sich ungehindert begegnen können. Ein einzelner Rampenlauf sollte nicht länger als 6 m sein.

Rampen im öffentlichen Raum dürfen weder schmaler als 120 cm sein, noch quer geneigt sein. WICHTIG DABEI: Bei den Vorgaben zu Neigung bzw. Steigung von Rollstuhlrampen ist zwischen dem privaten und dem öffentlichen Bereich zu unterscheiden. Im privaten Bereich gibt es keine zwingend einzuhaltenden Vorgaben, wie Rampen und ihr Verlauf gestaltet werden müssen. Dennoch sollten auch hier Praktikabilität und Nutzerfreundlichkeit im Vordergrund stehen. Im privaten Bereich können Rampen

  • individuell der Situation,
  • dem verfügbaren Platz und
  • den Fähigkeiten der Nutzer

angepasst werden. Aber auch hier sollten Rampen eine Steigung von 20 % nicht übersteigen. Sie sind dann nämlich auch für Rollstuhlfahrer mit Hilfsperson nicht mehr gefahrlos zu überwinden.

Im öffentlichen Bereich sind die Vorgaben strenger, als im privaten. Hier darf die Neigung von Rollstuhlrampen 6 % keinesfalls übersteigen. Eine Querneigung ist unzulässig. Rampen, die im Außenbereich aufgebaut sind und der Witterung ausgesetzt sind, müssen über eine Entwässerung verfügen. Am Ende der Rampe darf keine abwärts führende Treppe folgen.

Radabweiser und Handläufe

Für Sicherheit beim Befahren sorgen an Rollstuhlrampen sogenannte Radabweiser. Sie gehören auf beide Seiten der Rampenläufe und -podeste. Radabweiser sind in einer Höhe von 10 cm zu befestigen – mit einer Ausnahme: Wird die Rampe seitlich durch eine Wand begrenzt, kann an der angrenzenden Wand auf einen Radabweiser verzichtet werden.

Die Rampe sollte auf beiden Seiten über Handläufe verfügen. Am Anfang und am Ende der Rampe müssen diese noch 30 cm waagerecht hinausreichen. Solange die Handläufe unterfahrbar sind, dürfen sie vor und hinter der Rampe in die Bewegungsfläche hineinragen.

Handläufe und Radabweiser sollten dabei in einer Ebene senkrecht übereinanderliegend angebracht sein. Die Oberkanten der Handläufe sind in einer Höhe von 85 bis 90 cm über der Oberkante der Rampenläufe bzw. -podeste zu befestigen.

Barrierefreier Eingang für Rollstuhl und Rollator

Wichtige Begriffe im Überblick:

  • Tür
  • Klingelanlage
  • Briefkasten
  • Beleuchtung
  • Überdachung
  • Hausnummer, Beschilderung
  • Bodenstruktur

Barrierefreie Eingangsbereiche für Rollstuhl und Rollator benötigen bereits in der Planungsphase viel Aufmerksamkeit und konkrete Details. Für körperlich oder in der Sinneswahrnehmung eingeschränkte Menschen erhöhen sich Lebensqualität und Alltagskompetenz durch einen Eingangsbereich, der ausreichend breit und auf die Einschränkung abgestimmt gestaltet wird.

Barrierefreie Türen, Böden und erreichbare Schalter nach DIN 18040

Ein barrierefreier Umbau des Eingangsbereichs ist überdacht und verfügt über eine ausreichend breite, bestenfalls automatisch öffnende Tür mit Bewegungsmelder. Dieser Bereich sollte ebenerdig zur Zufahrt und zum Übergang ins Gebäude geplant werden. Das heißt, er sollte nicht stärker als drei Prozent geneigt sein. Alternativ können kleine Höhenunterschiede oder Stufen mit einer Rollstuhlrampe überbrückt werden. Die Höhe der Klingelanlage und Briefkästen ist nach DIN 18040 auf 85 cm über der Oberkante des Fußbodens festgelegt, also so über dem Boden, dass die Erreichbarkeit in sitzender Position vom Rollstuhl aus gewährleistet ist. Vor den Bedienelementen sollte für Rollstuhlfahrer eine ausreichend große Bewegungsfläche von 120 x 150 cm angeordnet sein. Die Beleuchtung funktioniert mit Bewegungsmelder und schaltet sich rechtzeitig ein, ehe der Bereich befahren oder begangen wird. Ins Beleuchtungskonzept fließen die Hausnummer und die Beschilderung der Klingeln ein. Wird die verbreiterte Tür mit einer lichten Breite von mindestens 90 cm nicht automatisch, sondern über einen Schalter gesteuert, ist dieser ebenfalls im Lichtkegel gut erkennbar und für Rollstuhlfahrer erreichbar. Auch für sehbehinderte Menschen ist eine kontrastreiche Gestaltung wichtig.

Für blinde Menschen ist es notwendig, taktil erfassbare Bodenstrukturen oder bauliche Elemente, wie Sockel und Absätze als Wegbegrenzungen, vorzufinden. So können auch sie sich besser orientieren.

Ein barrierefreier Umbau im Eingangsbereich ist wichtig für Rollstuhlfahrer und Rollatoren

Eingangsbereiche werden beim barrierefreien Umbauen so geplant, dass sie ausreichend Platz für die Begehung und das Befahren durch mehrere Personen bieten. Für Rollstuhlfahrer bedeutet dies: Ein Wendekreis ≥ 150 cm sollte vorhanden sein. Bei der Nutzung mit Rollatoren sollte die Bewegungsfläche ≥ 80 cm x ≥ 100 cm groß sein.

Ausweichflächen können in die Überdachung integriert und witterungsgeschützt gestaltet werden. Die Beleuchtung sollte sich nicht nur auf den direkten Eingangsbereich, sondern zudem auf die angrenzende Auffahrt und den Umgebungsbereich beziehen.

Um Unfälle auszuschließen und den barrierefreien Umbau zu optimieren, wird die betonierte oder mit Platten gestaltete Fläche des Eingangsbereichs mit Geländern umrandet. Dieser Aspekt kann auch dann relevant sein, wenn der Eingangsbereich ebenerdig zum Grundstück liegt. Denn: Gelangt die Bereifung eines Rollstuhls auf Gras oder einen anderweitig weichen Untergrund, kann der Rollstuhl oder Rollator sich festfahren oder umkippen.

Im Gebäude (grundsätzlich)

Relevante Begriffe im Überblick:

  • Stufenlose Zugänglichkeit herstellen
  • Stufen mit Rampen oder Aufzügen überbrücken
  • Verkehrsflächen herstellen
  • Türen breit genug machen
  • Badezimmer umbauen

Barrierefreiheit bedeutet Sicherheit und Lebensqualität in den eigenen vier Wänden. Bei motorischen, kognitiven oder die Sinneswahrnehmung betreffenden Beeinträchtigungen eines Menschen ist eine barrierefreie Wohnung für Sicherheit und Bewegungsfreiheit wichtig. Bei Wohnungsanpassungsmaßnahmen im Rahmen eines barrierefreien Umbaus steht generell stufenlose Zugänglichkeit im Vordergrund. Im Idealfall werden auch kleinste Flächenunterschiede auf den Böden ausglichen. Die Steigung der Flure und anderer Verkehrsflächen darf nicht stärker als drei Prozent sein, ansonsten werden Rampen oder Aufzüge benötig.

Tipps für Wohnungsanpassungsmaßnahmen für Menschen im Rollstuhl, Rollator und / oder anderen Einschränkungen

Barrierefreiheit wird in erster Linie mit der Überbrückung von Treppenstufen und der Entfernung von Schwellen in Verbindung gebracht. Doch um wirklich barrierefrei zu leben, ist mehr zu beachten: Breitere Türen, ein barrierefreies Badezimmer mit Einstiegshilfen in die Wanne und eine ebenerdige Dusche sowie – falls baulich umsetzbar – ein Lift im Haus erleichtern das Leben von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, Rollstuhl oder Rollator.

Im Außenbereich können Stufen mit Rampen überbrückt werden, während sich im Innenbereich ein Aufzug eignet. Doch längst nicht immer ist dieser baulich und finanziell umzusetzen. Bei einem sehr schmalen Treppenaufgang ist ein Klapp- oder Treppenlift eine gute Entscheidung. Wenn die Türen verbreitert werden, sollte der Ausbau der Türschwelle im gleichen Arbeitsschritt erfolgen. Denn: Auch sehr flache Schwellen können zu einer Barriere werden und erhöhen die Unfallgefahr. Unüberwindbare Hürden am Übergang zum Balkon bzw. Außenbereich können ebenerdig umgebaut oder mit einer Schwellenbrücke bzw. Balkon- /Terrassenbrücke überbrückt werden. Diese sollte abnehmbar sein, damit sich die Balkon- bzw. Terrassentür problemlos öffnen und schließen lässt.

Das Badezimmer, die Küche und die Hauselektrik

Je nach körperlicher Einschränkung können verschiedene Umbauten Sinn machen. Breite Türen, ebenerdige Duschen und Wannen mit Einstiegshilfen, Lichtschalter und Steckdosen auf erreichbarer Höhe und eine Absenkung der Arbeitsflächen in der Küche sollten dann zum barrierefreien Umbau gehören, wenn Menschen im Rollstuhl sie nutzen. Im Vordergrund dabei steht zunächst die Überbrückung von Schwellen und Treppenstufen durch Rampen oder einen Aufzug, damit die Bewegungsfreiheit im Haus erhalten bleibt. Ein Umbau für mehr Barrierefreiheit muss nicht unbedingt mit einer vorhandenen Einschränkung im Zusammenhang stehen. Im Zuge einer altersgerechten Sanierung empfiehlt es sich, das Haus durch die ebenerdige Gestaltung und Schwellen- wie Treppenüberbrückung sicherer zu machen.

Flurbereiche mit Rollstuhl und Rollator nutzen

Wichtige Begriffe:

  • Breiten, Durchgänge, Begegnungsflächen
  • Durchgangsbereiche und Begegnungsflächen schaffen

Für Menschen mit motorischen oder die Sinneswahrnehmung betreffenden Einschränkungen können enge Flure und Durchgangsbereiche ein Hindernis darstellen. Ein enger Flur eignet sich nicht für die Durchquerung mit dem Rollstuhl und kann sich selbst mit dem Rollator als Barriere erweisen. Die Verbreiterung der Flurbereiche und Durchgänge auf eine nutzbare Breite von mindestens 150 cm sowie der Durchgänge auf wenigstens 90 cm sind wichtig beim barrierefreien Umbau.

Selbstständigkeit und erhöhte Alltagskompetenz durch barrierefreie Durchgänge

Wird ein Durchgangs- oder Flurbereich barrierefrei umgebaut, spielen verschiedene Faktoren in der Planung eine übergeordnete Rolle. Die Vorgaben nach DIN 18040 geben eine Orientierung bei der Berechnung der benötigten Raum-Kapazitäten. Ihre Angaben berücksichtigen das Kurvenverhalten und die Höchstbreite von Rollstühlen und Rollatoren, die den Durchgang nutzen und ohne das Risiko einer Kollision aneinander vorbeifahren müssen. Ausreichend für Flure ist hier:

  • Eine Breite von min. 150 cm
  • Durchgangsbreite von min. 90cm
  • Eine Begegnungsfläche von min. 180 cm Breite und min. 180 cm Länge nach max. 15 m Flurlänge, damit Menschen im Rollstuhl oder mit Gehhilfe aneinander vorbei können.
  • Ist keine Wendemöglichkeit davor und danach vorhanden, sollte die Breite mindestens 120 cm bei max. 6 m Länge betragen.

Türen mit automatischer Öffnung und Schließung über einen Bewegungsmelder sind von Vorteil. Alternativ können Betätigungsschalter auf Rollstuhlhöhe angebracht werden, das heißt in einer Höhe von 85 cm über der Oberkante des Fußbodens. Bei motorischen Einschränkungen der Hände und des Oberkörpers sind Schalter im Gegensatz zur Türöffnung über Bewegungsmelder keine Alternative. Die Planung von Begegnungsflächen muss mit Kompetenz und Kenntnis des tatsächlichen Bedarfs in der Praxis erfolgen. Um „Staus“ und unmögliche Wendemanöver mit Rollstühlen auszuschließen, sollten Begegnungsflächen, vor allem im Türbereich und vor Fahrstühlen über den Mindestvorgaben nach DIN 18040 geplant werden. Sie nennt in diesem Zusammenhang eine nutzbare Breite von mindestens 180 cm und mindestens 180 cm Länge nach höchstens 15 m Flurlänge, damit sich Personen im Rollstuhl oder mit Gehhilfen gut begegnen können. Ist keine Richtungsänderung erforderlich, ist laut DIN 18040 auch eine nutzbare Breite von mindestens 120 cm und einer Länge von maximal 6 m zulässig.

Symbiotische Übergänge ohne Schwellen und Risiken schaffen für Rollstuhlfahrer und Rollatoren

Sind kleine Schwellen, zum Beispiel vor Fahrstühlen oder im Ausgangsbereich des Objektes nicht vollständig vermeidbar, eignen sich Rollstuhlrampen zur barrierefreien Überbrückung. Diese sollten bereits in der Planung der Durchgänge und Flure einbezogen werden. Bei breiteren Treppen werden Rampen bestenfalls rechts oder links integriert. So bleibt der Aus- und Durchgang für fußläufige Bewohner barrierefrei und schließt Unfallrisiken aus. Türen in Durchgängen werden nach innen öffnend oder als Schiebetüren geplant. Nach außen aufgehende Türen sind immer ein Sicherheitsrisiko für Menschen mit körperlichen Einschränkungen.

Türen

Im Überblick:

  • deutlich erkennbar
  • leicht zu öffnen
  • Durchgangsbreite
  • Durchgangshöhe
  • Drückerhöhe
  • Drückerform
  • Beschilderung
  • automatische Türen
  • Bewegungsflächen
  • schwellenlos, Glastüren

Wohnungsanpassungsmaßnahmen: Die barrierefreie Tür für Rollatoren und Rollstuhlfahrer

Werden ein Hauseingang, eine Wohnung oder ein öffentliches Gebäude barrierefrei geplant, fällt der Tür eine hohe Aufmerksamkeit zu. Dabei stehen die Durchgangsbreite und -höhe, die Drückerhöhe und -form sowie die Beschilderung und die vor den Türen befindlichen Bewegungsflächen im Fokus. Glastüren sollten markiert und von weitem als Türen erkennbar sein.

Maße und Besonderheiten für eine barrierefrei eingebaute Tür

Barrierefrei gestaltete Türen können automatisch, per Fernbedienung oder mit einem Drücker im Eingangsbereich zu öffnen sein. Wichtig ist, dass die Tür schwellenlos eingebaut oder mit einer gut sichtbaren und sicheren Rampe mit Rollstühlen und Rollatoren befahrbar wird. Die Bewegungsfläche vor dem Türbereich sollte markiert und witterungsgeschützt sowie rutschhemmend ausgelegt sein. Türen müssen sich langsam nach außen öffnen und eine Mindestbereite von 90 cm sowie eine lichte Höhe von 205 cm aufweisen. Am besten eignen sich waagerechte Griffe, die in einer Höhe von 85 cm OFF angebracht werden. Gleiches gilt auch für die Drückerhöhe. Die Form von Schaltern und Drückern muss erkennbar und ohne scharfe Kanten beschaffen sein. Bestenfalls heben sich Drücker farblich von der Oberfläche der Wand ab.

Wann eine Tür wirklich barrierefrei ist

Je nach Einschränkung der jeweiligen Bewohner kann es hilfreich sein, die Tür mit einem Automatismus zu versehen und die Öffnung über einen Bewegungsmelder zu steuern. Die Beschilderung muss gut erkennbar sein und Auskunft über die automatische Öffnung beinhalten. Bei manuellen Türen gelten diese als barrierefrei, wenn sie ohne größere Kraftanstrengung zu öffnen und zu schließen sind. Werden Glastüren verbaut, muss es sich um ein stabiles – bestenfalls um ein Sicherheitsglas in entsprechender Materialstärke handeln.

Barrierefreie Fenster

Barrierefreie Fenster: Fakten und Richtlinien für den Umbau

Beim barrierefreien Umbauen spielen die Fenster eine sehr wichtige Rolle. Nach DIN 18040 muss mindestens ein Fenster pro Raum für Rollstuhlfahrer leicht zu öffnen und entsprechend in der richtigen Höhe angebracht sein. Alternativ zum klassischen Fenstergriff kann der behindertengerechte Umbau mit einer automatisierten Fensteröffnung erfolgen.

Leben im Rollstuhl: Welche Anforderungen gelten bei barrierefrei eingebauten Fenstern?

Verbindlich sind die Vorgaben nach DIN 18040 – 2, die sich speziell auf barrierefrei eingebaute, rollstuhlfahrergeeignete Lösungen beziehen. Ein Blick nach draußen muss im Sitzen ermöglicht werden, weshalb die Einbauhöhe des Fensters niedriger geplant werden sollte. Können bodentiefe Scheiben nicht verwendet werden, ist die Unterkante auf einer Höhe von 50 cm zu planen. Der Griff zum leichten Öffnen und Schließen wird auf 85 bis 105 Zentimeter OFF angebracht. Die Einbauhöhe der Griffe verhilft Rollstuhlnutzern zu einer problemlosen Öffnung des Fensters, ohne dass sie sich strecken oder anderweitige Risiken eingehen müssen. In Wohnkomplexen für Menschen mit körperlichen oder die Sinneswahrnehmung betreffende Einschränkungen erfordert die Planung der Fenster die strikte Einhaltung der DIN 18040 Norm. Eine 50 Zentimeter hohe Brüstung verhindert Unfälle und lässt den Blick unfall- und barrierefrei aus dem geschlossenen wie dem geöffneten Fenster schweifen.

Um die Alltagskompetenz zu fördern und mehr Lebensqualität zu schaffen, kann zwischen einem auf oben aufgeführter Höhe befindlichen Griff oder einer automatisierten Betätigung des Fensters gewählt werden.

Fensterbau unbedingt vom Fachbetrieb vornehmen lassen

Mit dem Einbau eines barrierefreien Fensters sollte ein erfahrener Fachbetrieb beauftragt werden. Die Experten kennen die Kriterien der DIN 18040 Norm und empfehlen Griffe oder Automatismen, die absolut barrierefrei und für kognitiv eingeschränkte Menschen sicher sind. Bei bodentiefen Verglasungen kann ein zusätzliches Gitter mit 50 cm Höhe für mehr Sicherheit sorgen und empfiehlt sich, wenn es sich bei der Fensteröffnung nicht um einen Zugang zur ebenerdigen Terrasse oder den Balkon und anderweitigen barrierefreien Außenbereich handelt.

Barrierefreie Böden für Rollstuhlfahrer oder Rollatoren

Im Überblick:

  • rutschhemmend
  • fest verlegt
  • rollstuhlgeeignet
  • kontrastreich

Barrierefreie Böden: Welche Eigenschaften der Bodenbelag aufweisen sollte

Damit sich ein Bodenbelag als barrierefrei erweist, sollte er den Richtlinien der DIN 18040 entsprechen. Diese regelt die Eigenschaften, die Anforderungen an die Verlegung und die Kontraste für eine gute visuelle Wahrnehmung. Dabei wird in den Anforderungen für öffentliche Gebäude und barrierefreies Bauen in privaten Wohneinheiten unterschieden. In beiden Fällen müssen Böden mit einem rutschhemmenden Material fest ausgelegt und rollstuhlgeeignet sein.

Wann ein Boden barrierefrei und rollstuhlsicher ist

Ein barrierefreier Boden ist bei jeder Witterung rutschhemmend und stellt somit auch bei Starkregen im Außenbereich oder Feuchtigkeit in Treppenhäusern und Durchgängen keine Gefahr dar. Um Irritationen auszuschließen, müssen die Beläge der Böden reflexionsarm und nach BGR 181 gewählt sein. Die feste Verlegung ist eine Voraussetzung, damit ein Boden wirklich barrierefrei und auf lange Sicht rutschsicher und beim Überfahren gefahrlos nutzbar ist. Es sind Materialien zu bevorzugen, die sich nicht elektrostatisch aufladen und die bei der Begehung mit Gehstöcken wie bei der Nutzung mit Rollatoren und Rollstühlen keine bleibenden „Eindrücke“ bilden. Das maximale Längsgefälle bei der Verlegung beträgt drei Prozent, das maximale Quergefälle zwei Prozent. Bei der Auswahl der Farben sollten kontrastreiche Nuancen bevorzugt werden und so eine einfache Erkennung des Weges, auch für Menschen mit Sichteinschränkung, gewährleisten.

Ebene und stabile Oberflächen ohne Rutschgefahr für Rollatoren und Rollstuhlfahrer

Zu vermeiden sind sämtliche Böden, die sich bei Nässe in eine Rutschbahn verwandeln oder beim Begehen mit einem Gehstock zur Lochbildung neigen. Der Höhenabsatz darf im Außenbereich nicht über 4 mm und im Innenbereich nicht über 1,5 mm liegen. Fest verklebte Böden sind für die barrierefrei gestaltete Verlegung von zwingender Notwendigkeit, damit sich der Belag beim Wenden von Rollstühlen nicht wellt oder zum Risiko wird. Im Innenbereich ist auf Noppen-Böden zu verzichten, während sich kontrastreiches Laminat, ebenmäßige Teppiche oder unlackiertes Parkett eignen. In Nasszellen eignen sich Fliesen mit Rutschhemmung R-9 bis R-13.

Aufzüge

Im Überblick:

  • Treppenanordnungen an Aufzügen
  • Verkehrsflächen
  • Türbreite
  • Tasten und Bedienelemente

Treppenhäuser mit Aufzug: Barrierefrei planen und unfallsicher umbauen

In Treppenhäusern mit Aufzug müssen nicht nur die Tür- und Aufzugsbreite, sondern auch die Anordnung der Treppen und Freiflächen vor der Aufzugstür richtig geplant werden. Ein weiterer Fokus liegt auf den barrierefrei angebrachten Tasten und Schaltern, die auf einer Höhe von 85 cm sowohl für Rollstuhlfahrer wie fußläufig gehende Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen erreichbar sein müssen.

Ein barrierefrei gestalteter Aufzug im Treppenhaus unterstützt Rollatoren und Rollstuhlfahrer

Vorab: Damit Aufzüge laut DIN 18040 barrierefrei sind, müssen sie mindestens dem Typ 2 entsprechen und sich in ihrer Größe, der Türbreite und Belastbarkeit sowie dem stufenlosen Übergang aus dem Treppenhaus nach den Kriterien der DIN Norm richten. Im privaten Wohnungsbau sind Aufzüge meist nur bis 450 kg belastbar und verfügen über eine 90 cm breite Tür. Hierbei handelt es sich um einen Aufzug vom Typ 1, der im barrierefreien Umbau nicht zum Einsatz kommen sollte. Die Grundfläche der Aufzug-Innenräume beträgt 110 x 140 cm. Er sollte über eine Tür verfügen, die mit 110 cm Breite eine problemlose Durchfahrt mit einem Rollstuhl ermöglicht. Die vor Aufzügen notwendige Bewegungsfläche beträgt 150 cm im Quadrat und gibt ausreichend Spielraum für Wende- und Ausweichmanöver von Rollstühlen. Die Verkehrsfläche darf sich nicht mit gegenüber befindlichen Fahrstühlen überlagern. Daher sind in Häusern mit mehreren sich gegenüberliegenden Fahrstühlen 300 cm Verkehrsfläche einzuhalten.

Wohnungsanpassungsmaßnahmen: Bedienelemente bei barrierefreien Aufzügen

Für die barrierefrei gestaltete Bedienung gibt es unterschiedliche Varianten. Am häufigsten wird die manuelle oder per Fernbedienung steuerbare Schaltung genutzt. Schalter befinden sich 85 cm über dem Boden und werden in einem 50 cm breiten Abstand zu Hauptschließkanten angebracht. Bei mehreren übereinander angebrachten Schaltern darf das lichte Höchstmaß nicht über 105 cm liegen und kein Schalter unter 85 cm angebracht werden. Die professionelle Planung beim Aufzug und barrierefrei eingebauten Schaltern gibt Sicherheit und verschafft Vorteile in der Nutzung.

Schalter, Griffe und andere Bedienelemente

Im Überblick:

  • Erkennbarkeit
  • Höhe und Funktion erkennbar
  • Rückmeldung
  • stufenlos erreichbar
  • Bewegungsfläche
  • Abstand von Wänden oder Bauteilen

Bedienelemente barrierefrei umbauen: Stufenlose Erreichbarkeit nach DIN 18040

Die Bezeichnung Bedienelemente bezieht sich auf alle Schalter und Steckdosen, auf Türgriffe, Klingeln und Briefkästen sowie die Fernbedienung für Türöffner und Lichtschalter. Der barrierefreie Umbau kann auf verschiedene Arten erfolgen und entweder mit manuellen Bedienelementen oder der Automatisierung über die Bewegungssteuerung erfolgen. Eine konkrete Planung sowie die Einhaltung der Bauhöhe und die Erkennbarkeit bei Einschränkungen in der Sinneswahrnehmung liegen jedem barrierefrei geplanten Bedienelement zugrunde.

Bewegungsflächen: Die richtige Höhe und ausreichende Beleuchtung für Rollatoren und Rollstuhlfahrer

Bedienelemente für Rollstuhlfahrer sind nach DIN 18040 auf einer Höhe von 85 cm anzubringen. Im Einzelfall ist die Einhaltung des Spielraumes zwischen 85 und 105 cm möglich, wenn es sich zum Beispiel um den barrierefreien Umbau in Haushalten für Menschen mit und ohne körperliche Einschränkung handelt. Türspione sind dann barrierefrei, wenn sie auf einer Höhe von 120 cm integriert werden. Für Drücker und Lichtschalter sowie Steckdosen gilt ebenfalls eine Einbauhöhe von 85 bis maximal 105 cm. Die Bewegungsflächen vor Türen und vor Bedienelementen muss ausreichend Platz für das Befahren mit Rollstühlen und / oder Rollatoren geben und Ausweichmöglichkeiten bereithalten, wenn der Bereich von mehreren Menschen mit Einschränkungen gleichzeitig genutzt wird. Mindestens 150 x 150 cm. Wenn es keine Wendevorgänge braucht, weil der Rollstuhlfahrer die Bedienelemente seitlich anfährt, ist eine Bewegungsfläche von 120 cm Breite und 150 cm Länge in Fahrtrichtung ausreichend. Wenn Bedienelemente nur frontal anfahrbar und bedienbar sind, müssen diese in einer Tiefe von mindestens 15 cm unterfahrbar sein. Eine optische Kenntlichmachung auf dem Boden ist zielführend und kann in Form einer anderen Laminat- oder Steinfarbe, einer Markierung oder einer punktuellen Beleuchtung erfolgen. Wichtig ist, dass alle Bedienelemente stufenlos erreichbar sind und ausreichend Abstand von der Wand oder anderen Bauteilen haben.

Bedienelemente Abstand auf Armeslänge

Nach einem barrierefreien Umbau sollten Steckdosen und Co. mindestens 50 Zentimeter Abstand von Wänden und anderen Bauelementen aufweisen. Dabei zählt der seitliche Abstand zu bauseitigen Einrichtungen. Die barrierefrei angebrachten Bedienelemente werden so eingebaut, dass der Arm parallel vom Körper gestreckt und nicht in die Höhe gehoben werden muss. Alternativ: Bewegungsmelder und sensible Sensorik zur Betätigung von Licht- und Türöffnungsschaltern sorgen für eine noch umfangreichere Barrierefreiheit und Lebensqualitätssteigerung.

Bad und WC umbauen für Menschen im Rollstuhl und mit Rollator

Im Überblick:

  • Türenrichtung
  • Armaturen
  • Lüftung
  • Bewegungsflächen (Überlagerung!)
  • Toiletten
  • Dusche
  • Waschtisch
  • evtl. Badewanne
  • Notruf
  • Griffe, Stützklappgriffe
  • Rückenstütze
  • Spiegel
  • evtl. zusätzliches WC

Ein Bad barrierefrei umbauen: Wichtige Fakten und Maße

Das Badezimmer gehört zu den komplexesten Räumen, wenn es um eine barrierefrei geplante und umgesetzte Sanierung für körperlich und in der Sinneswahrnehmung eingeschränkte Menschen geht. Türen müssen nach außen öffnend und von außen zu entriegeln sein. Visuell kontrastreiche und der DIN 18040 Norm entsprechende Bedienelemente im Bad, eine ebenerdige und rutschfreie Dusche und / oder Badewanne stellen die Planer vor eine enorme Herausforderung.

Barrierefreie Sanitärräume planen und sanieren zur Unterstützung von Rollatoren und Rollstuhlfahrern

Der Einbau einer bodengleichen Dusche ohne Absenkung und mit rutschhemmendem Bodenbelag nach GUV-I 8527 gibt Sicherheit für Rollstuhlfahrer und geheingeschränkte Menschen. Die Badewanne sollte Haltegriffe aufweisen und entweder mit einem Lift oder einem wasserdichten Türeinstieg ausgestattet sein. Auch diese wird mit einem rutschfesten Belag gestaltet und verfügt über einen Ablauf, der nicht mehr als 2 cm von der Bodenfläche abgesenkt ist. Waschtische sollten die Kniehöhe von Rollstuhlnutzern beinhalten und auf einer Höhe von 75 bis 78 cm angebracht sein. Dabei ist ein Wandabstand mit vollständiger Beinfreiheit von 50 cm zu beachten. Spiegel werden auf 100 cm Höhe ab Boden eingebaut und Lichtschalter, Steckdosen sowie Armaturen sind auf 85 cm zu befestigen. Bei Armaturen im Bad sind Einhebelmischer barrierefrei, die wahlweise mit einer Automatik – hier muss auf Temperaturbegrenzung geachtet werden -, betrieben werden können.

Toiletten und Griffe: Barrierefrei im Bad mit Rollator und Rollstuhl

Bei Rollstuhlnutzern sieht die DIN 18040 Norm eine Mindest-Bewegungsfläche von 150 x 150 cm vor der Toilette vor. Die Griffe werden 28 cm über der Sitzhöhe des WCs angebracht. Bei Duschen und Badewannen gilt wie bei Schaltern und Steckdosen eine Einbauhöhe von 85 cm über dem Boden. Griffe müssen waagerecht befestigt und so problemlos erreichbar und griffsicher sein. Die Sitzhöhe der Toilette beträgt 46-48 cm und muss vom Rollstuhl aus problemlos und somit höhenunterschiedslos erreichbar sein. Die Toilettenspülung wird so angebracht, dass sie aus sitzender Position erreichbar ist. Ausreichend Abstand zwischen Sanitäranlagen ist notwendig.

Küche

Im Überblick:

  • Bewegungsflächen,
  • Unterfahrbarkeit,
  • Höhe
  • Elektrogeräte (Backofen, Spülmaschine, Kühlschrank)
  • evtl. Höhenverstellung Arbeitsplatte,
  • evtl. Höhenverstellung Hängeschränke

 

Die Küche barrierefrei planen: Darauf kommt es an

In einer barrierefreien Küche müssen alle wichtigen und häufig im Einsatz befindlichen Dinge einfach und ohne Schwierigkeiten erreichbar sein. Für den Küchentyp gibt es keine bestimmte Vorschrift, wodurch sowohl eine Zeile, ein U oder die L-Form geeignet sind. Barrierefrei sind Küchen, deren Bewegungsfläche mindestens 120 cm ohne Rollstuhl und 150 cm für Rollstuhlnutzer beträgt. Dabei gilt zu beachten: Rollstuhlgerechte Küchen müssen unterfahrbar sein und somit unter die Arbeitsplatte nicht höher als 60 cm sein.

Arbeitsplatte, Küchengeräte und Elektrik barrierefrei

Arbeitsplatten müssen durchgängig und von schwerem Gewicht sein, so dass sich darauf befindliche Gegenstände und beispielsweise heiße Töpfe ohne Risiko verschieben lassen. Durch die unterfahrbare Arbeitsplatte im Bereich der Spüle und neben dem Herd wird die Alltagskompetenz trotz Rollstuhl gefördert. Für alle Bereiche ist eine zentrale Zugänglichkeit von Vorteil, welche die Schränke mit der Bevorratung, den Herd, die Spülmaschine und das Spülbecken sowie die Kühlung einschließt. Steckdosen und Schalter werden in einer barrierefrei gestalteten Küche auf einer Höhe von 85 cm angebracht und sind einfach erreichbar. Backöfen werden ebenfalls auf einer Höhe von 85 cm befestigt, sodass die Einsicht in sitzender Position gegeben ist. Vor dem Backofen spielt der Bewegungsspielraum eine besonders wichtige Rolle, damit die Tür von der Seite geöffnet und der Gefahr einer Verbrennung vorgebeugt werden kann.

Ergonomische Bedienung aller Elemente machen die Küche barrierefrei

Für Menschen mit Einschränkung ihrer körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten ist die ergonomische und sichere Bedienung von Küchengeräten von besonderer Wichtigkeit. Dies gilt nicht nur für Schalter und Steckdosen, sondern vor allem auch für Küchengeräte. Wird in der Küche ein Tisch platziert, ragt dieser nicht in den Bewegungsraum vor der Küchenzeile hinein und weist für Rollstuhlfahrer eine Einfahrhöhe von 60 cm sowie eine Breite von mindestens 80 cm auf. Der Küchenübergang wird schwellenfrei und damit ebenerdig gebaut.

Schlafzimmer

Im Überblick:

  • Bewegungsflächen,
  • Höhe Bett,
  • evtl. Höhenverstellbarkeit von Garderobenstangen und Schrankteilen

 

Schlafzimmer barrierefrei: Regularien und Vorgaben nach DIN 18040

Ein Schlafraum ist erst barrierefrei, wenn die Bewegungsflächen, die Höhe des Bettes, die Erreichbarkeit von Garderobenstangen und Schränken / Schrankteilen der DIN 18040 entsprechen. Menschen im Rollstuhl, mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen sowie geminderter Alltagskompetenz in der Sinneswahrnehmung benötigen im Schlafzimmer besondere und auf ihr Leben abgestimmte Lösungen.

Höhen, Tiefen und Bewegungsräume im barrierefreien Schlafzimmer

Der barrierefreie Innenausbau von Schlafräumen bedarf besonderer Sorgfalt. So sieht die DIN 18040 die rundum mögliche Zugänglichkeit zum Bett, sowie eine davor befindliche Bewegungsfläche von mindestens 150 cm für Rollstuhlfahrer vor. Der barrierefreie Bau ohne die Fokussierung auf einen Rollstuhl beinhaltet eine längsseitig vom Bett befindliche Bewegungsfläche von 120 cm. Vor Schränken, Kommoden und der Garderobe sind 90 cm Freifläche ohne Rollstuhl und 120 bis 150 cm bei Rollstuhlnutzung einzuhalten. Auch die Höhe des Bettes inklusive Matratze muss barrierefrei gestaltet und darf nicht höher als 55 cm sein. Je nach Einschränkung erweisen sich ein Schutzgitter, eine automatische Höhenverstellung als Einstiegshilfe und die Orientierung auf allergiefreie Materialien von Vorteil. Vom Bett aus muss ein Lichtschalter ohne Risiko eines Sturzes erreichbar sein. Gleiches gilt auch für eine größere Ablage, auf der ein Telefon oder ein Notrufschalter befindlich sind.

Allgemeine Informationen für ein barrierefrei gestaltetes Schlafzimmer

Eine Zusatzheizung und die Luftregulierung gelangen beim Schlafzimmer mit Barrierefreiheit ins Augenmerk. Zusätzlich sieht die DIN 18040 Norm beleuchtete Schrankinnenräume, sowie ausklappbare Kleiderstangen oder begeh- beziehungsweise befahrbare Kleiderschränke vor. Durch die Anforderungen an den Platz ist es nötig, dass ein barrierefrei gestaltetes Schlafzimmer vergrößert und dem Bedarf angepasst wird. Zu vermeiden sind scharfe und spitze Kanten, die als Unfallquelle gelten und ein hohes Verletzungsrisiko begünstigen können.

Balkon/Terrasse

Im Überblick:

  • Schwellenloser Übergang,
  • Bewegungsfläche,
  • Brüstungshöhe,
  • und Durchsicht.

Balkon und Terrasse: Barrierefrei und sicher bauen nach DIN

Für Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen sowie eingeschränkter Sinneswahrnehmung kann eine kleine Schwelle als Übergang zum Balkon zu einer unüberwindbaren Barriere und Unfallgefahr werden. Wenn sich die Schwelle nicht entfernen lässt, muss der Übergang mit einer sicheren und stabilen Rollstuhlrampe oder Schwellenbrücke überbrückt werden. Dies gilt nicht nur für die Nutzung von Balkonen mit Rollstühlen, sondern auch für die barrierefrei geplante Gestaltung bei alters- oder krankheitsbedingten Schwierigkeiten der Fußläufigkeit.

So wird der Balkon barrierefrei und sicher für Rollstuhlfahrer und Rollatoren

Neben einem schwellenfreien Übergang ohne die Gefahr einer Stolperfalle benötigt ein barrierefreier Balkon eine ausreichende Fläche, die mit 4,5 m² empfohlen wird. Die Fläche sollte 150 x 150 cm nicht unterschreiten, vor allem wenn der Freisitz mit einem Rollstuhl oder Rollator genutzt wird. Die Balkonbrüstung muss mindestens 90 cm, sollte aber besser 110 cm hoch und damit absturzsicher sein. Um das Gefühl der Beengung und räumlichen Eingrenzung zu vermeiden, muss die Brüstung ab einer Höhe von 60 cm durchsichtig gestaltet werden. Hierbei gilt die Vorgabe, auf Glas zu verzichten und die Transparenz mit einem bruchsicheren und robusten Material herzustellen. Wer auf Glas nicht verzichten möchte, sollte zu Sicherheitsglas und damit zur maximalen Stabilität der Balkonbrüstung greifen. Der Bodenbelag muss rutschsicher und auch bei Nässe begehbar beziehungsweise befahrbar sein. Die Begrünung sollte sich im Sitzen pflegen und ohne körperliche Anstrengung bewässern lassen.

Zusätzliche Aspekte für Balkone, die barrierefrei sind

Die Beleuchtung muss sich im Sitzen ein- und ausschalten lassen. Wärmestrahler und witterungsgeschützte Steckdosen sind von Vorteil. Alle Bedienelemente befinden sich auf der Höhe, die aus sitzender Position problemlos erreichbar und damit barrierefrei geplant ist. Sonnenrollos sind am besten automatisch über einen Wandschalter bedienbar und sollten nicht als Zugrollos mit einem Strick gewählt werden. Ein barrierefreier Balkon steigert die Lebensqualität von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Bewegungseinschränkungen.

Barrierefreiheit und Praktikabilität

Bei Umbau im Bestand wird es selten möglich sein, alle Aspekte des barrierefreien Bauens für Menschen mit Rollstuhl, Rollator und anderen Einschränkungen umzusetzen. Praktikabilität ist gerade im privaten Bereich gefragt. Denn letztlich geht es darum, die bestmögliche Lösung zusammen mit dem Nutzer zu finden.

Umbaukosten und Förderung für barrierefreies und rollstuhlgerechtes Wohnen

Die Höhe der Kosten von Umbaumaßnahmen können sehr verschieden sein. Meist genügen bereits kleine Veränderungen, wie die Befestigung von Haltegriffen oder das Entfernen von Gefahrenquellen, um komfortabler und sicherer zu leben.

Es können aber auch erhebliche Kosten entstehen. Für notwendige bauliche Wohnungsanpassungsmaßnahmen, die eine Veränderung der baulichen Substanz des Gebäudes erfordern, ist in Mietwohnungen die schriftliche Zustimmung des Vermieters unabdingbar.

Der Aufgabenbereich „Bauen“ und die Förderung dieses Vorhabens fallen den einzelnen Bundesländern zu. Informationen zu den Fördermöglichkeiten lassen sich bei den jeweiligen Landesregierungen einholen. Ansprechpartner zu Fördermitteln für die Herstellung von Barrierefreiheit sind die Behindertenbeauftragten der Bundesländer.

Für öffentliche oder private Bauvorhaben kann eines der vielen Fördermittel der Europäischen Union in Frage kommen.

Neben Strukturfondsmitteln gibt es Programme mit denen unterschiedlichste Bereiche unterstützt werden:

  • Infrastrukturmaßnahmen,
  • Umweltprojekte,
  • Frauenförderung,
  • Aus- und Weiterbildung,
  • Kultur oder Städtepartnerschaften.

Die Verwaltung mancher Programme geht unmittelbar von der Europäischen Kommission aus. Der größte Teil europäischer Gelder wird aber im Rahmen der Strukturfonds und Gemeinschaftsinitiativen ausgegeben. Diese werden national bewilligt, weshalb hierfür direkt die Landesregierungen, vor allem die Wirtschaftsministerien der Bundesländer kontaktiert werden können.

Bei der Beantragung von Fördermitteln sind vorgegebene Richtlinien und gesetzliche Bestimmungen zu berücksichtigen, welche auch den Umfang der Zuschüsse oder Darlehen festlegen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Denkbare Kostenträger für die Wohnraumanpassung sind:

  • Eigenmittel – z.B. Bausparverträge oder Ersparnisse;
  • Steuerliche Vergünstigungen – außergewöhnliche Belastungen;
  • Steuererleichterung bei Aufwendungen für Handwerkerleistungen;
  • Gesetzliche Krankenkassen – Voraussetzung: eine ärztliche Verordnung;
  • Private Krankenkassen – Je nach Inhalt des Vertrages mit einer ärztlichen Verordnung;
  • Unfallversicherungen – auf Grund eines Arbeitsunfalls oder Berufserkrankung;
  • Sozialhilfe – als Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, Altenhilfe – unter Beachtung des Einkommens und Vermögens, nachrangig;
  • Pflegekassen – für pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad;
  • Träger der Kriegsopferfürsorge/ Opferentschädigung – bei Behinderung aufgrund eines Verbrechens oder einer Kriegsverletzung;
  • Wohnungsbauförderung der Länder – nicht in allen Bundesländern;
  • Rehabilitationsträger – zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zur Gleichstellung behinderter Menschen;
  • Förderkredite der KfW Bank;
  • Stiftungen;
  • Kommunale Zuschüsse – Sonderprogramme in einigen Kreisen und kreisfreien Städten;
  • Vermieter – im Rahmen von Instandhaltung/-setzung sowie Modernisierungsmöglichkeiten evtl. als Mietumlage.

Barrierefreier Umbau: Sind Umbaumaßnahmen steuerlich absetzbar?

Eine schwere Krankheit oder ein Unfall können das ganze Leben auf den Kopf stellen. Betroffene sind oft nicht mehr in der Lage, ihren Alltag ohne Hilfsperson oder Wohnungsanpassungsmaßnahmen zu bewältigen. Die Kosten für ein barrierefreies Bad oder einen Treppenlift können hoch sein.

Auch der Umbau des eigenen Fahrzeugs stellt eine finanzielle Belastung dar. Zahlen weder die Krankenkasse, noch die Pflegekasse für den Fahrzeugumbau, kann die behindertengerechte Umrüstung eines Pkws von der Steuer abgesetzt werden. Seit dem 28. Mai 2010 ist durch das Bayerische Landesamt für Steuern sogar der Abzug der Kosten in voller Höhe im Jahr der Zahlung möglich.

Wer notwendigerweise barrierefrei umbauen muss, kann nicht nur Zuschüsse vom Staat beziehen, sondern möglicherweise auch einen Teil der Kosten in der Steuererklärung geltend machen – als „außergewöhnliche Belastung“.

Zwei Einschränkungen sind beim barrierefreien Umbau zu beachten:

  • Wenn Sie einen Zuschuss von der Pflegekasse für den behindertengerechten Umbau erhalten, müssen Sie die Erstattungen von Ihren Kosten abziehen.
  • Nur die Kosten, die nach Abzug der Erstattungen oder Zuschüsse übrig bleiben und eine sogenannte zumutbare Belastung übersteigen, können Sie von der Steuer absetzen.

Aufgepasst: Das gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse bezogen werden.