Wie sehen barrierefreie Sanitärräume aus?

Wie sehen barrierefreie Sanitärräume aus?

Unterfahrbares Waschbecken
Ein Waschtisch im barrierefreien Badezimmer muss laut DIN 18040 unterfahrbar und flach sein.

Das barrierefreie Badezimmer ist idealerweise ein Raum mit viel Bewegungsfreiheit für Menschen mit Behinderungen. Vor dem Duschplatz, dem Klosettbecken, der Einstiegseite der Badewanne und dem Waschtisch muss also eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm Breite und 150 cm Tiefe vorhanden sein.

Notwendige Maße für ein barrierefreies Badezimmer

In öffentlich zugänglichen Gebäuden ist eine Fläche von mindestens 120 cm Breite und 120 cm Tiefe vor den Einrichtungen und dem Duschbereich vorgeschrieben. Links und rechts neben dem Klosettbecken muss eine 95 cm breite und 70 cm tiefe Fläche eine freie Bewegung möglich machen. Auf einer Seite der Toilette muss ein Abstand zur Wand oder Einrichtungsgegenständen von mindestens 30 cm eingehalten werden.

 

Die Sitzhöhe der Toilette einschließlich des Sitzes muss 48 cm betragen und – wenn möglich – angepasst werden. Wichtig ist auch, dass die Tür nicht in den Sanitärraum schlagen darf. Glasflächen müssen kontrastreich gekennzeichnet und bruchsicher sein. Der stufenlos begehbare Duschplatz muss mit dem Rollstuhl befahrbar sein, und nachträglich muss eine mit einem Lifter unterfahrbare Badewanne im Bereich des Duschplatzes aufstellbar sein. Flach und unterfahrbar muss der Waschtisch im barrierefreien Badezimmer sein.

 

Ein Unterputz- oder Flachaufputzsiphon ist vorzusehen. Die Montage-Höhe muss den Belangen des Nutzers entsprechen. Das Badezimmer muss eine mechanische Lüftung nach DIN 18017 Teil 3 erhalten. Zusätzlich gilt DIN 18022. In Wohnungen für mehr als drei Personen ist ein zusätzlicher Sanitärraum nach DIN 18022 mit mindestens einem Waschbecken und einer Toilette vorzusehen.

 

Barrierefreie Badausstattung