Rollstuhlabstellplätze

Rollstuhlabstellplätze

Um den Ansprüchen an die Barrierefreiheit zu entsprechen, muss für jede Wohnung eines Gebäudes ein Rollstuhlabstellplatz vor oder in Wohnungen, außer in Schlafräumen, vorgesehen werden. Ein solcher Abstellplatz muss auch über einen elektrischen Anschluss zur Aufladung der Batterie verfügen.

Für den Wechsel eines Rollstuhls sind Rollstuhlabstellplätze dann ausreichend groß, wenn sie eine Bewegungsfläche von mindestens 180 x 150 cm haben. Vor den Rollstuhlabstellplätzen ist eine weitere Bewegungsfläche von min. 180 x 150 cm zu berücksichtigen.

 

Produkte für eine barrierefreie Umfeldgestaltung