Neu aufgelegt: Zuschuss für Rollstuhlrampen

Rollstuhlfahrer schraubt Rampe fest.

Neu aufgelegt: Zuschuss für Rollstuhlrampen

Antragstellung für KfW-Investitionszuschuss 455-B zur Barriere-Reduzierung wieder möglich

Gute Nachrichten für Häuslebauer oder Bauherren, die barrierefrei umbauen wollen oder müssen: Die staatliche Förderbank KFW nimmt wieder Anträge für den Investitionszuschuss 455-B entgegen, mit dem Barrieren in Haus und Wohnung reduziert werden können. Dazu gehören z. B. der Abbau von Barrieren am Eingang von Haus und Wohnung durch Rollstuhlrampen und die Anlage von Rampen oder Schwellenbrücken. Bezuschusst wird zudem der Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“, bei dem das Bauvorhaben von einem Sachverständigen begleitet wird. Auch der Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie kann wieder bezuschusst werden. Gefördert werden nicht nur Eigentümer oder Bauherren, sondern auch Mieter.

Wie hoch ist der Zuschuss pro Wohnung, zum Beispiel für eine Rollstuhlrampe?

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den förderfähigen Kosten. Einzelne Vorhaben wie der Einbau einer Rollstuhlrampe werden als Einzelmaßnahme zur Barrierereduzierung mit bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst, max. mit 2.500 Euro. Beim Standard „Altersgerechtes Haus“ liegt die Summe etwas höher: Sie beträgt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 6250 Euro. Der Zuschuss wird pro Wohnung angesetzt.

Wichtig: Der Förderantrag sollte unbedingt vor Beginn der Umbaumaßnahmen bzw. vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Es empfiehlt sich auch, vor der Antragstellung Kontakt mit einer Wohnberatungsstelle aufzunehmen.

Wenn Sie eine Rollstuhlrampe über die Förderung finanzieren möchten, können Sie sich auch an barrierefrei.de wenden. Die dortigen Rampenexperten helfen Ihnen, Ihren Antrag bei der KfW um ein Angebot für die passende Rampe zu ergänzen.

Was ist beim Zuschussprogramm 455-B noch zu beachten?

Das sollten Sie wissen:

  • Es ist nicht möglich, den KfW-Zuschuss mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung für Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen für das gleiche Bauvorhaben zu kombinieren.
  • Für den KfW-Zuschuss braucht es eine gesonderte Rechnung. Ein Beispiel: Sie können die Rollstuhlrampe über den KfW-Zuschuss finanzieren, den barrierefreien Badumbau über das Budget der Pflegekasse. Beide Vorhaben müssen gesondert abgerechnet werden, auch wenn sie durch das gleiche Unternehmen erfolgen.
  • Eigenleistungen sind nicht förderfähig, dafür jedoch Materialkosten, wenn der Einbau durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks erfolgt.

Weitere Informationen zur Antragsstellung auf den Seiten der KfW