Eine barrierefreie Infrastruktur für eine inklusive Gesellschaft
Öffentlicher Raum vom Kindergarten bis zur Turnhalle, von der Sport- und Badestätte bis zum Gastronomiebetrieb, von der Straßengestaltung bis zum Zugang zu öffentlichen Gebäuden jeder Art – barrierefreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben setzt einen Zugang ohne Hürden und Hindernisse für behinderte und alte Menschen voraus. Die Betreiber von öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Vergnügungs- und Sportstätten, müssen also die Bedürfnisse der Menschen beachten, für die ein Platz an der Theke nicht in Frage kommt oder die in ihrem Rollstuhl sitzend Sport treiben möchten. Es gilt also, sich in die Personen hinein zu versetzen, die sich nicht frei bewegen können oder Gehhilfen und Rollstühle nutzen.
Damit öffentliche Gebäude und Einrichtungen barrierefrei zugänglich sind, sollte die lichte Breite der Türen entsprechend angelegt sein. Das macht jedoch nur dann Sinn, wenn auch die Räume in ihrer Geometrie so gestaltet sind, dass sie von Rollstuhlfahrern genutzt werden können. Eine entsprechende Infrastruktur wie eine Anfahrbarkeit über Rampen, Lifte oder Fahrstühle muss hierzu natürlich gewährleistet sein. Hier finden Betreiber von öffentlichen Einrichtungen Anregungen, wie ein barrierefreier Zugang für Menschen mit Behinderungen hergestellt werden kann.