Sie nimmt klaren Bezug zur Gleichstellung behinderter Menschen, wie sie das Grundgesetz vorgibt: Mit der DIN 18040 soll ein hehres Ziel erreicht werden: Die Baunorm will durch die barrierefreie Gestaltung der Lebensräume weitgehend allen Menschen ohne besondere Hindernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen – egal ob es sich dabei um einen behinderten, alten oder kranken Menschen, um Personen mit Gepäck oder Familien mit Kindern handelt.
Unter welchen Bedingungen darf sich ein Gebäude barrierefrei nennen? Die DIN 18040 gibt Antworten
Die Entstehung der Norm hat eine längere Geschichte: Ein Team ausgewiesener Experten hat über einen langen Zeitraum hinweg diskutiert, beraten und getagt, um die bestehenden Baunormen im Bereich des barrierefreien Bauens, die DIN 18024 und DIN 18025, auf den Prüfstand zu stellen, zusammen zu fassen und neu zu überarbeiten. Über die Einführung entscheidet jedes Bundesland gesondert. Nach Vorstellung der Fachleute, soll die Norm 18040 die Maßstäbe setzen, unter welchen technischen, baulichen und geometrischen Bedingungen sich ein Gebäude oder die Gestaltung eines öffentlichen Raumes „barrierefrei“ nennen darf.
Dabei wurden keinesfalls nur die Bedürfnisse behinderter Menschen berücksichtigt. Schließlich spielt Barrierefreiheit ja auch eine Rolle zum Beispiel für Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen oder Reisende. Die Norm nimmt darüber hinaus selbstverständlich auch die Perspektive von Menschen mit ganz unterschiedlichen Handicaps ein: Seh- oder Hörbehinderung, motorische Einschränkung, Menschen, die Mobilitätshilfen oder Rollstühle nutzen oder die kognitive Einschränkungen haben. Nah an den Bedürfnissen der Menschen will sie also sein, die Norm, an der alle Experten des barrierefreien Bauens und Lebens nicht vorbei kommen. Die DIN-Norm 18040-1 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“ soll dafür sorgen, dass künftig verbindliche Mindeststandards beim Bau von öffentlichen Gebäuden und Wohnungen eingehalten werden.
Wohnräume auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen nach DIN 18040 gestalten
Ähnlich wie ihre Vorgängernormen 18024 und 18025 gliedert die DIN 18040 ihre Geltungsbereiche in den öffentlichen und den privaten Bereich: DIN 18040-1 beschränkt sich auf öffentlich zugängliche Gebäude, speziell auf die Teile des Gebäudes und ihre Außenanlagen, die für eine öffentliche Nutzung vorgesehen sind. Vor allem in einem Punkt ist die Norm ihren Vorgängern voraus: Sie enthätl die Anforderungen, die sich speziell auf die Sensorik der baulichen Anlagen richten. Die DIN legt fest, wie visuelle, akustische oder taktile Bauelemente gestaltet werden sollen. Der zweite Teil der DIN 18040 beschreibt die baulichen Grundlagen einer barrierefreien Wohnung. Sie fasst die Vorläufernormen DIN 18025-1 und -2 zusammen und stellt die besonderen Anforderungen an Wohnungen für Rollstuhlfahrer in den Vordergrund. Außerdem werden die Bedingungen für den Einbau sensorischer Elemente mit einbezogen.