Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können bleibende Schäden hinterlassen. Gerade dann, wenn es zu einer körperlichen Behinderung kommt, stellt sich für die Betroffenen die Frage, wer für einen nötigen Umbau der Wohnung oder des Hauses zahlt. Denn die wenigsten Wohnungen oder Wohnhäuser sind behindertengerecht bzw. barrierefrei.
Um aber ein möglichst selbständiges Leben führen zu können, müssen die Gegebenheiten im Wohnraum so angepasst werden, dass man sich auch mit Gehhilfen oder Rollstuhl frei bewegen kann, bzw. den Toilettengang oder die tägliche Hygiene im Bad möglichst lange alleine bewältigen kann. Daher sind häufig Umbauten notwendig. Ein einmaliger Umbau als Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds wird von der Pflegeversicherung gezahlt. Allerdings nur bis zu einem Beitrag von maximal 4000 Euro
Bedenken muss man hierbei, dass nur eine einzelne Maßnahme bezahlt wird. Sind also Umbauten im Badezimmer, der Küche etc. notwendig, so sollten diese als „Behindertengerechter Umbau der Wohnung“ unter einer Rechnung zusammengefasst werden. Weitere Leistungen etwa von der Pflegeversicherung werden nur gezahlt, wenn sich der Grad der Behinderung so weit verschlechtert, dass ein weiterer Umbau gerechtfertigt ist.
Allerdings ist auch die Pflegeversicherung daran interessiert, dass Pflegebedürftige möglichst ihren gesamten Alltag selbständig bestreiten können, da sonst Kosten für Pflegepersonal aufgewendet werden müssen. Es kann sich also durchaus lohnen, auch bei weiteren anfallenden Umbauten bei dem Versicherungsträger anzufragen, ob eine Finanzierung möglich ist. Die Krankenkasse übernimmt darüber hinaus die sogenannten Hilfsmittel. Diese müssen von einem Arzt verordnet werden. Dazu gehören etwa Rollstühle, Treppenlifte, Toilettenstühle und ähnliches. Ein Arzt kann nähere Auskunft darüber geben, welche Hilfsmittel den Alltag erleichtern können und in Frage kommen.
Als Versicherter der privaten Krankenversicherung sollten man sich unbedingt vorher informieren, in welchem Umfang Hilfsmittel laut Tarif übernommen werden. Hier gibt es erhebliche Unterschiede, und da dieses Thema für viele Menschen bei Abschluss der Krankenversicherung keine große Rolle spielt, erleben Patienten, die eine körperliche Behinderung davontragen, nicht selten eine böse Überraschung. Denn meist werden Hilfsmittel nur bis zu einem bestimmten Betrag bezahlt, in manchen Tarifen sind nur bestimmte Hilfsmittel vorgesehen.