Behindertengerecht umbauen: Zuschüsse – Was Sie wissen sollten
KI-Graphik behindertengerecht umbauen

Barrierefreiheit im eigenen Zuhause ist ein wichtiger Schritt, um Mobilität und Selbstständigkeit zu fördern. Besonders beim Einbau von Rollstuhlrampen können Zuschüsse eine erhebliche finanzielle Entlastung bieten. Im Folgenden erfahren Sie, welche Zuschüsse es gibt und was dabei zu beachten ist.

Zuschüsse für Rollstuhlrampen

Rollstuhlrampen sind oft der erste Schritt zu einem barrierefreien Eingangsbereich im Krankheits- oder Pflegefall. Die Pflegekasse kann Zuschüsse für derartige Umbaumaßnahmen bewilligen, wenn diese zur Wohnumfeldverbesserung beitragen. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Bauarbeiten gestellt wird.

Im Krankheitsfall übernehmen die Krankenkasse die Kosten für Rollstuhlrampen, wenn diese ärztlich verordnet werden. Genehmigt werden sie dann, wenn sie der Genesung und der Selbstständigkeit dienen.

Eine wichtige Orientierung für den Einbau von Rollstuhlrampen bietet die DIN 18040. Demnach sollten Rampen im Idealfall breiter als 120 cm sein, einen niedrigen Anstieg von maximal 6 Prozent aufweisen und beidseitig mit Handläufen ausgestattet sein. Dadurch wird der Zugang nicht nur für Rollstuhlfahrer, sondern auch für Familien mit Kinderwagen erleichtert.

„Unser Tipp für die Beantragung eines Zuschusses bei Kranken- und Pflegekasse: Einfach über die Angebotsfunktion auf barrierefrei.de für die passende Rampe ein Angebot erstellen lassen und den Namen, die Hilfsmittelnummer und die genaue Ausführung in die Verordnung bzw. den Antrag übernehmen“.

Dipl.Ing. Marco Gedert, barrierefrei.de

Die Höhe des Zuschusses für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen durch die Pflegekasse richtet sich nach den Kosten des Einbaus und den Kosten für die Rampe. Er ist auf 4.180 Euro pro Umbau und pflegebedürftige Person im Haushalt begrenzt.

Neben den Pflege- und Krankenkassen fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Einbau von Rampen über den Investitionszuschuss 455-B mit bis zu 6.250 Euro. Alternativ steht das Programm „Altersgerecht Umbauen“ (159) zur Verfügung, das zinsgünstige Darlehen bis zu 50.000 Euro bietet.

Weitere barrierefreie Umbauten

Neben Rampen können auch andere Umbauten bezuschusst werden:

  • Eingangsbereich: Stufen- und schwellenlose Zugänge sowie automatische Türantriebe.
  • Bad: Bodengleiche Duschen, höhenverstellbare Waschbecken und Toiletten.
  • Wege und Stellplätze: Breite, schwellenlose Wege mit rutschfestem Belag.
  • Kommunikation: Smart-Home-Systeme wie Notrufanlagen oder automatische Beleuchtungen.

Auch diese Umbauten können über die KfW oder Pflegekasse gefördert werden. Für eine passgenaue Lösung empfiehlt sich eine Beratung durch einen qualifizierten Wohnberater oder einen Architekten. Wichtig zu wissen: Eigenleistungen werden nicht gefördert. Zuschüsse sind an die fachgerechte bauliche Ausführung durch qualifizierte Handwerksbetriebe gebunden.

Tipps für die Beantragung

  1. Frühzeitig planen: Anträge müssen vor Baubeginn eingereicht werden.
  2. DIN-Normen beachten: Die Förderbedingungen sind oft an technische Standards geknüpft.
  3. Fachgerechte Umsetzung: Eigenleistungen werden nicht bezuschusst.
  4. Lokale Programme prüfen: Zusätzliche Fördermittel können oft bei Kommunen beantragt werden.
  5. Angebotsfunktion auf barrierefrei.de nutzen: Mit der genauen Spezifizierung des Rampenmodells Verordnung ausstellen lassen oder Rampe beantragen.
  6. Kontakt mit dem Sanitätshaus aufnehmen: Beim Rampenkauf können Sanitätshäuser Hilfestellung leisten und direkt mit den Kassen abrechnen.

Barrierefreies Wohnen bedeutet Freiheit und Lebensqualität. Durch gezielte Förderung wird der Umbau nicht nur realisierbar, sondern auch erschwinglich.