Für diese Rollstuhlrampen zahlt die Krankenkasse

Graphik Rollstuhlfahrer vor Schwellenbrücke. (c)barrierefrei.de

Für diese Rollstuhlrampen zahlt die Krankenkasse

Alle wichtigen Informationen zur Finanzierung von Rollstuhlrampen durch die Krankenkasse auf einen Blick

Rollstuhlrampe ist nicht gleich Rollstuhlrampe. Zwar überbrückt jede Rollstuhlrampe eine Barriere und ist somit eine Alltagserleichterung für Menschen mit Behinderung. Es ist jedoch modellabhängig, für welche Rollstuhlrampe die Krankenkasse zahlt.

Grundsätzliche Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Während für die Pflegekasse die Pflege einer Person mit Pflegegrad im Vordergrund steht, ist es für die Krankenkasse die Genesung oder die generelle Gesundheitsverbesserung des Menschen, der eine Rollstuhlrampe benötigt. Weil die Krankenkasse davon ausgeht, dass eine Rampe nur für einen gewissen Zeitraum benötigt wird, genehmigt sie nur mobile Rampen. Sie sollen Menschen mit Rollator oder Rollstuhl zum Beispiel nach einem Unfall oder Schlaganfall dabei unterstützen, sich problemlos in ihrer Wohnumgebung zu bewegen oder einfach zu Therapien zu kommen.

Was sind mobile Rampen?

Mobile Rampen sind, im Gegensatz zu stationären Rampen, nicht fest mit einem Gebäude verbunden. Sie finden dort ihren Einsatz, wo sie gerade benötigt werden. Deswegen sind mobile Rampen in der Regel leichter und wiegen unter 25 Kilogramm. Viele mobile Rampen sind außerdem klappbar, um sie einfacher zu transportieren. Teleskopierbare Rampen sind ebenfalls in der Regel mobil und können besonders genau auf ein Hindernis unterwegs angepasst werden. Das macht viele mobile Flächenrampen besonders flexibel einsetzbar. Auch mobile Schienenrampen, Stufenrampen und Schwellenrampen mit Hilfsmittelnummer kommen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse in Frage.

Folgende mobile Rollstuhlrampen werden durch die Krankenkasse finanziert

Rollstuhlrampen mit Hilfsmittelnummer werden nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung von der Krankenkasse finanziert. Dazu gehören zum Beispiel folgende mobile Flächenrampen:

Flächenrampe leicht. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Flächenrampe leicht. Foto: barrierefrei.de

 

Kofferrampe leicht. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Kofferrampe leicht. Foto: barrierefrei.de
Flächenrampe klappbar leicht. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Flächenrampe klappbar leicht. Foto: barrierefrei.de
Kofferrampe Alu. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Kofferrampe Alu. Foto: barrierefrei.de
Flächenrampe klappbar. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Flächenrampe klappbar. Foto: barrierefrei.de

 

Kofferrampe extrem leicht. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Kofferrampe extrem leicht. Foto: barrierefrei.de

 

Flächenrampe 2-teilig. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Flächenrampe 2-teilig. Foto: barrierefrei.de

Auch Stufenrampen und Keilbrücken können – soweit sie eine Hilfsmittelnummer haben – von der Krankenkasse vollständig finanziert werden. Im Sortiment von barrierefrei.de fallen folgende Stufenrampen unter die Kassenfinanzierung:

Schwellenkeil Gummi. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Schwellenkeil Gummi. Foto: barrierefrei.de
Stufenrampe leicht. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Stufenrampe leicht. Foto: barrierefrei.de
Keilbrücke variabel. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Keilbrücke variabel. Foto: barrierefrei.de

Praktisch und ideal für unterwegs sind Schienenrampen, die es auch für die Montage an Autos gibt und die nach Verordnung durch den Arzt vollständig von der Krankenkasse finanziert werden.

 

Teleskoprampe 3-teilig BREIT. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Teleskoprampe 3-teilig BREIT. Foto: barrierefrei.de
Teleskoprampe 2-teilig. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Teleskoprampe 2-teilig. Foto: barrierefrei.de
Teleskoprampe 3-teilig. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Teleskoprampe 3-teilig. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe klappbar. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe klappbar. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe klappbar UND teleskopierbar. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe klappbar UND teleskopierbar. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe leicht. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe leicht. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe mobil klappbar 2-teilig. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe mobil klappbar 2-teilig. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe mobil klappbar 3-teilig. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe mobil klappbar 3-teilig. Foto: barrierefrei.de

Ebenfalls finanzierbar durch die Krankenkasse sind folgende Schwellenbrücken:

Schwellenbrücke. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Schwellenbrücke. Foto: barrierefrei.de
Schwellenbrücke hoch. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Schwellenbrücke hoch. Foto: barrierefrei.de
Balkonbrücke: Rollstuhlrampe für den Übergang zum Balkon. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Balkon- /Terrassenbrücke. Foto: barrierefrei.de

Kurz und knapp: Anleitung zur Kostenübernahme von Rollstuhlrampen in drei Schritten

  1. Angebot zur gewünschten Rollstuhlrampe auf barrierefrei.de erstellen.
  2. Mit dem Angebot den Arzt aufsuchen und eine Verordnung erstellen lassen, die exakt den Namen, die Länge und die Hilfsmittelnummer laut Angebot beinhaltet.
  3. Angebot und Verordnung mit einem formlosen Antrag zur Kostenübernahme an die Krankenkasse senden.

Antrag zur Kostenübernahme für die Rollstuhlrampe bei der Krankenasse stellen

Die meisten Kostenträger genehmigen die Kostenübernahme für eine Rollstuhlrampe nur, wenn ein konkretes Angebot vorliegt. Mit der Angebotsfunktion auf barrierefrei.de lässt sich ein solches Angebot bequem erstellen.

Wo befindet sich die Angebotsfunktion? User finden sie in der rechten Spalte in der Detailansicht der einzelnen Rollstuhlrampen im barrierefrei.de/shop. Das ausgefüllte Angebotsformular kann anschließend der Krankenkasse übermittelt werden. Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist unbedingte Voraussetzung, dass die entsprechende Rollstuhlrampe eine Hilfsmittelnummer hat. Das bedeutet, dass sie im entsprechenden Hilfsmittelkatalog verzeichnet ist. Bei den Rollstuhlrampen auf barrierefrei.de ist dies in der Regel der Fall.

Ebenfalls wichtig: Mit dem Angebot müssen Rampennutzer eine Verordnung des Arztes vorlegen, die exakt den Namen, die Länge und die Hilfsmittelnummer des Angebots enthält. Interessenten sollten also am besten das Angebot mit zum Arzt nehmen, damit dieser die Verordnung entsprechend ausstellen kann und anschließend den Weg zur Krankenkasse suchen.

Ist der Antrag genehmigt, muss der Kunde je nach Krankenkasse in Vorleistung gehen. Alle Rampen von barrierefrei.de lassen sich übrigens auch über das Sanitätshaus des Vertrauens beziehen. Der Vorteil dabei: Das Sanitätshaus kann direkt mit der Kasse abrechnen. Hierzu sollten sich Interessenten vorab informieren.