KfW-Zuschuss: barrierefrei leben
KI Grafik mit verschiedenen Symbolen zum barrierefreien Bauen.

Wie Sie von der Förderung für altersgerechtes Umbauen durch die KfW profitieren können

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt barrierefreie Umbauten mit attraktiven Zuschüssen. Barrierefrei.de informiert, welche Maßnahmen gefördert werden, wie hoch die Zuschüsse sind und wie das Antragsverfahren abläuft.

Was bedeutet barrierefrei und warum ist Barrierefreiheit wichtig?

Ein barrierefreies Gebäude oder eine Wohnung ist so gestaltet, dass alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Voraussetzungen diese ohne fremde Hilfe nutzen können. Die Grundlage für barrierefreies Bauen und Umbauen bildet die DIN 18040. Zu den wichtigsten Aspekten der Barrierefreiheit gehören u. a. stufenlose Zugänge, verbreiterte Türen, bodengleiche Duschen und Hilfsmittel wie Rollstuhlrampen oder Handläufe.

Ein barrierefreies Zuhause ist für viele Menschen mehr als Komfort – es ist die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Besonders ältere Menschen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen profitieren von einem Wohnumfeld, das ohne Stufen, Schwellen und enge Durchgänge auskommt.

KfW-Zuschuss für Barrierefreiheit – was ist das?

Mit dem Programm 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ unterstützt die KfW den Abbau von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden durch zinsgünstige Darlehen. Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Immobilien sowie Mieter, die die Zustimmung ihres Vermieters einholen, können von dieser Förderung profitieren. Ziel des Programms ist es, Wohnraum sicherer, komfortabler und zukunftsfähiger zu gestalten – etwa durch Umbauten, die Menschen mit körperlichen Einschränkungen zu einem selbstbestimmten Leben in den eigenen vier Wänden verhelfen.

Gefördert werden dabei verschiedene bauliche Vorhaben, die zur Barrierefreiheit beitragen. Dazu zählen beispielsweise der Einbau von Rollstuhlrampen oder Hubliften, der Abbau von Schwellen an Ein- und Ausgängen, die Verbreiterung von Türen und Durchgängen sowie der Einbau von Treppenliften. Auch der Umbau von Bädern zu bodengleichen Duschen und Verbesserungen bei der Orientierung – etwa durch kontrastreiche Gestaltung oder automatische Beleuchtung – sind förderfähig. Voraussetzung ist, dass alle geplanten Maßnahmen den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen.

Im Rahmen des Programms 159 stellt die KfW bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit als Kredit zur Verfügung. Die Laufzeit kann flexibel gewählt werden – bis zu 30 Jahre mit bis zu fünf tilgungsfreien Jahren. Der Zinssatz ist günstig und kann für bis zu zehn Jahre festgeschrieben werden. Zudem ist eine vorzeitige Rückzahlung des Kredits ganz oder teilweise möglich, ohne dass dafür zusätzliche Kosten entstehen.

Voraussetzungen für die Kreditförderung

  • Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden
  • Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden
  • Die geplanten Umbauten müssen die KfW-Mindestanforderungen an Barrierefreiheit erfüllen

So stellen Sie den Antrag

  1. Bauvorhaben planen und Angebot durch einen Fachbetrieb erstellen lassen
  2. Beratung bei einem Finanzierungspartner der KfW (z. B. Hausbank) einholen
  3. Antrag über die Bank bei der KfW einreichen
  4. Nach Zusage: Unternehmen beauftragen und Umbau durchführen
  5. Kredit wie vereinbart zurückzahlen

Warum sich der KfW-Kredit lohnen kann

Barrierefreie Umbauten verbessern den Wohnkomfort und steigern den Immobilienwert. Das KfW-Programm 159 bietet eine Option, notwendige Investitionen in ein altersgerechtes Zuhause kostengünstig zu finanzieren – ohne Eigenkapital und mit planbaren Rückzahlungsraten.

Barrierefrei.de hilft weiter

„Ob mobile oder fest verbaute Rollstuhlrampen – bei Barrierefrei.de finden Sie passende Lösungen für Ihr Zuhause. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung Ihres barrierefreien Zuhauses mit Rollstuhlrampen und beraten Sie zu Fördermöglichkeiten. Kontaktieren Sie uns gerne!“

Dipl.-Ing. Marco Gedert von barrierefrei.de

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