Rollstuhl von der Krankenkasse
Grafik eines Rollstuhlfahrers vor einer Rampe an einer geöffneten Tür.

Anspruch, Zuzahlung und Bedeutung barrierefreier Zugänge

Bezahlt die Krankenkasse einen Rollstuhl? Die Antwort ist ja. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Rollstuhl, wenn ein Arzt das Hilfsmittel verordnet.

Der Rollstuhl zählt zu den Hilfsmitteln nach § 33 Sozialgesetzbuch V (SGB V). Das Gesetz verpflichtet Krankenkassen, medizinisch notwendige Hilfsmittel bereitzustellen. Ziel ist eine weitgehend selbstständige Mobilität im Alltag.

Wann die Krankenkasse einen Rollstuhl übernimmt

Die Krankenkasse finanziert einen Rollstuhl, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Ein Arzt stellt eine medizinische Verordnung aus.
  • Der Rollstuhl ist für die Mobilität oder die Genesung notwendig.
  • Ein zugelassenes Sanitätshaus liefert das Hilfsmittel.

Die Krankenkasse stellt in der Regel ein zweckmäßiges Standardmodell bereit. Versicherte können ein höherwertiges Modell wählen. In diesem Fall müssen sie in der Regel die Mehrkosten selbst bezahlen.

Gesetzliche Zuzahlung für Versicherte

Versicherte leisten bei Hilfsmitteln eine gesetzliche Zuzahlung. Diese Regel beruht auf § 61 SGB V.

Die Zuzahlung beträgt:

  • 10 % des Abgabepreises
  • mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von dieser Zuzahlung befreit.

Mobilität braucht mehr als einen Rollstuhl

Ein Rollstuhl allein garantiert noch keine Barrierefreiheit. Viele Wohnungen, Häuser oder öffentliche Gebäude haben Stufen oder hohe Türschwellen.

Diese Hindernisse verhindern oft den selbstständigen Zugang. Genau hier helfen Rollstuhlrampen. Eine Rampe überwindet Stufen und verhilft zu einem sicheren Zugang.

Typische Einsatzorte sind:

  • Hauseingänge
  • Terrassen und Balkone
  • Eingang zu Arztpraxen und Geschäften
  • Fahrzeuge oder öffentliche Gebäude

Finanzierung von Rollstuhlrampen

Für Rollstuhlrampen kommen verschiedene Förderstellen infrage.

Mögliche Kostenträger sind:

  • Pflegekassen über wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei vorliegendem Pflegegrad
  • Krankenkasse bei medizinischer Indikation
  • Förderprogramme für barrierefreien Umbau
  • Sozialhilfeträger

Eine Krankenkasse kann eine Rampe auch dann finanzieren, wenn sie der Genesung dient.

Rollstuhl und Rampe sichern die Mobilität

Die Krankenkasse stellt den Rollstuhl als medizinisches Hilfsmittel bereit. Für echte Selbstständigkeit müssen jedoch auch Zugänge barrierefrei sein.

Eine passende Rampe dient Rollstuhlfahrern dazu, Gebäude sicher zu erreichen und selbstständig zu nutzen.

Flächenrampen sind mit dem Rollstuhl leichter zu befahren als Schienenrampen. Schienenrampen müssen parallel nebeneinander platziert werden. Der Rollstuhlfahrer kann Schienenrampen nicht alleine passieren. Er ist dabei auf eine Hilfsperson angewiesen.

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