Alle Infos zu Rollstuhlrampen für den Hauseingang im Überblick
Barrierefreiheit beginnt schon an der Eingangstür. Gibt es hier Stufen, lassen sich diese mit einer Rollstuhlrampe für körperlich eingeschränkte Menschen überbrücken. Worauf ist dabei zu achten? Im Wesentlichen sind vor der Anschaffung einer Rampe für den Hauseingang folgende Punkte wichtig:
- Handelt es sich um ein öffentliches oder privates Gebäude?
- Wird die Rampe nur zeitweise oder dauerhaft genutzt?
- Wie viele Stufen müssen überbrückt werden?
- Wieviel Platz ist für die Rampe vorhanden?
- Im privaten Bereich: Welche Steigung kann der Rollstuhl- oder Rollatorfahrer noch überwinden?
In öffentlichen Gebäuden sind die Vorgaben der Norm DIN 18040 für Rollstuhlrampen zwingend einzuhalten. Diese beschränken zum Beispiel die Steigung auf max. 6 Prozent. Demgegenüber sind diese Angaben im Privatbereich nicht bindend. Hier ist die Steigung abhängig von der Leistungsfähigkeit der jeweiligen Personen. Zur Orientierung gelten folgende Werte für Rampen am Hauseingang:
A) Öffentliche Gebäude:
- Das Längsgefälle der Rampe darf eine Steigung von 6 Prozent nicht überschreiten. Eine Steigung von bis zu 6 Prozent ist von Rollstuhlfahrern in der Regel selbst zu bewältigen.
- Ein Quergefälle ist nicht erlaubt.
- Die Bewegungsfläche der Rampe sollte eine Breite von 120 cm haben. Bei einer Rampenlänge von mehr als 600 cm wird ein Zwischenpodest von mindestens 150 cm Länge erforderlich.
- Die Rampe und das Zwischenpodest müssen jeweils beidseitig mit 10 cm hohen Radabweisern und mit Handläufen von 3 cm bis 4,5 cm Durchmesser in 90 cm Höhe ausgestattet sein.
- Radabweiser und Handläufe müssen hierbei 30 cm in den Plattformbereich hineinragen.
B) Privater Wohnraum:
- Die Steigung lässt sich je nach individuellen Bedürfnissen frei wählen.
- Bei 20 % ist eine schiebende Hilfsperson notwendig.
- 15 % lassen sich mit einem E-Rollstuhl noch gut befahren.
- 10 % sind für den Rollator geeignet.
- 6 % können Selbstfahrer mit manuellem Rollstuhl überwinden.
Wird eine Rollstuhlrampe nicht durchgängig gebraucht, kann eine flexible Rampe bei Bedarf auf die Stufen gelegt werden. Diese mobilen Rampen gibt es als Flächenrampen oder Schienenrampen. Je nach Modell lassen sie sich zusammenklappen oder ausziehen.
Bei dauerhafter Nutzung empfiehlt sich eine fest installierte Variante. Marco Gedert vom Online-Portal barrierefrei.de benennt dazu zum Beispiel die Rollstuhlrampe fest. Empfehlenswert sind immer fest installierte Flächenrampen mit möglichst geringer Steigung. So bleibt die Flexibilität für unterschiedliche Nutzungsarten wie zum Beispiel Rollator oder Elektrorollstuhl und man ist für gesundheitliche Verschlechterungen gewappnet.
Ist eine dauerhafte Installation baulich nicht umsetzbar, kann eine mobile klappbare Flächenrampe eine Alternative sein.
Die richtigen Maße schaffen Barrierefreiheit beim Hauseingang
Ein barrierefreier Eingangsbereich ist überdacht und hat bestenfalls automatisch öffnende Türen mit Bewegungsmeldern. Denn barrierefreie Türen sollen von allen Menschen genutzt werden können, egal welche individuellen körperlichen oder kognitiven Voraussetzungen sie haben. Vor der Tür in jedem Falle eine ebene Fläche erforderlich.
- Vor barrierefreien Türen ist eine ausreichend große Bewegungsfläche wichtig: Türen, die sich mit der Hand öffnen lassen, müssen auf der aufschlagenden Seite mindestens 150 cm breit in der Fläche und 150 cm tief sein.
- Auf der nicht aufschlagenden Seite muss die Bewegungsfläche eine Breite von 150 cm und eine Tiefe von 120 cm aufweisen.
- Vor Schiebetüren sollte die Fläche 190 cm breit und 120 cm tief sein.
Produkte zur barrierefreien Ausstattung von Türen im barrierefrei.de/shop