Ein Überblick über die wichtigsten Fördervoraussetzungen der Rentenkasse für Rampen
Autorampen können einen großen Beitrag dazu leisten, Menschen mit Behinderungen wieder eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine Berufsausübung zu ermöglichen. Zur Anschaffung und fachgerechten Montage einer Autorampe lässt sich daher in der Regel eine Förderung beantragen, wenn eine dauerhafte Behinderung vorliegt. Dabei ist es besonders wichtig zu wissen, welcher Kostenträger für eine Förderung zuständig ist. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) wenden können, um eine Kostenübernahme zu beantragen.
Deutsche Rentenversicherung Bund: zuständig bei Erwerbsminderungsrente
Grundsätzlich ist die DRV Bund immer dann zuständig, wenn Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente oder Teilerwerbsminderungsrente besteht. Wer wegen dauerhaften – nicht vorübergehenden – körperlichen Einschränkungen einen Rentenanspruch hat oder Erwerbsminderungsrente bezieht, kann grundsätzlich einen Antrag auf Kostenübernahme beim Rententräger stellen.
Es müssen jedoch noch einige weitere Punkte erfüllt sein, um bei der DRV Bund eine Förderung von Autorampen beantragen zu können. Entscheidend für die Unterstützung ist, dass sich durch den Einbau einer Autorampe die Erwerbsfähigkeit verbessert oder sogar wiederherstellen lässt. Ist die Rollstuhlrampe notwendig, um einen Arbeitsplatz zu bekommen oder ein bestehendes Arbeitsverhältnis weiterzuführen, können dies entscheidende Gründe für eine Förderung von Autorampen durch die DRV Bund sein.
Wann ist die Deutsche Rentenversicherung Bund nicht zuständig?
Es gibt allerdings auch Situationen, in denen die Rentenkasse nicht der richtige Ansprechpartner für eine Förderung ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn durch den Einbau einer Autorampe zwar ein erheblicher Zugewinn an Mobilität, Selbstständigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eintritt, aber sich die Chancen auf einen konkreten Arbeitsplatz und die Erwerbsfähigkeit dadurch nicht wesentlich verbessern lassen.
Um eine Förderung von der Rentenkasse zu erhalten, müssen die Antragsteller außerdem mindestens 15 Jahre Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt haben oder eine (Teil-) Erwerbsminderungsrente beziehen. Das Auto, das umgebaut werden soll, sollte darüber hinaus entweder ein Neuwagen sein oder mindestens 50 Prozent seines Neukaufswertes haben. Denn der Umbau mit einer Rampe fürs Fahrzeug soll denkbar lange nutzbar sein.
Geprüft wird grundsätzlich immer der Einzelfall. Sollte sich herausstellen, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund die Förderung nicht übernimmt, gibt es jedoch noch andere Stellen, an die Sie sich wenden können, wenn es um die Förderung von Autorampen geht.
Zu den Autorampen im barrierefrei.de/Shop
Zur Übersicht über Kostenträger zur Autorampen-Förderung