Übersicht über die wichtigsten Funktionen und Anwendungsbereiche teleskopierbarer Rollstuhlrampen
Die Hürden im Alltag von Rollstuhlfahrern können vielfältig sein. Deshalb ist bei Hilfsmitteln wie Rollstuhlrampen vor allem Anpassungsfähigkeit gefragt. Denn mobile Rollstuhlfahrer brauchen Rampen, die sich auf unterschiedlichste Begebenheiten einstellen lassen. Eine gute Antwort auf diese Herausforderungen sind teleskopierbare Rollstuhlrampen, die auf Antrag zu 100 Prozent von der Krankenkasse übernommen werden können.
Im Sortiment von barrierefrei. de gibt es zwei Arten von Rampen, die diese ganz besondere Flexibilität aufweisen:
teleskopierbare Schienenrampen
Rollstuhlrampe klappbar. Foto: barrierefrei.de
teleskopierbare und klappbare Schienenrampen
Teleskopierbarkeit bedeutet: Die Rollstuhlrampen lassen sich auf die benötigte Länge ausziehen. Je nach Modell bestehen die Schienen aus bis zu drei Elementen. Über einen seitlichen Druckknopf oder Verkanten werden die Schienen in der Position gehalten. Ein versehentliches Ausziehen oder Zusammenschieben ist so ausgeschlossen. Beide Schienen werden parallel, wackelfrei und auf gleicher Höhe auf der obersten Stufe positioniert. So entsteht eine Überfahrfläche für die Rollstuhlräder.
Die teleskopierbare Rollstuhlrampe kann sich anpassen
Eine solche Auffahrrampe lässt sich an unterschiedlichen Stellen an Treppen und Absätzen nutzen. Die teleskopierbare und klappbare Schienenrampe kann zudem an Schwellen als Schwellenbrücke zum Einsatz kommen. Denn bei einem Wechsel vom Wohnraum in den Garten kann der untere Rahmen der Balkontür ein Hindernis darstellen. Mit dieser Rampenvariante wird unkompliziert und schnell ein flexibler Übergang an dieser Stelle geschaffen. Das Klappscharnier der Rampe liegt dabei genau auf der Schwelle auf. So lässt sich der Türabsatz überbrücken.
Flexibilität zeichnet die teleskopierbare Rollstuhlrampe aus
Zusammengeschoben bzw. zusammengeklappt lassen sich teleskopierbare Rampen leicht transportieren. Eine längere Rampenausführung hat dabei mehr Einsatzmöglichkeiten als eine kürzere. So lässt sich z.B. die Rollstuhlrampe / Teleskoprampe 3-teilig auf eine Länge von 210 cm bis 360 cm ausziehen. Mit einer größeren Länge kann eine höhere Steigung bewältigt werden. Es gilt: Je länger die Rampe ist, desto leichter kann sie bei höherer Steigung befahren werden.
Wie alle Schienenrampen sind auch teleskopierbare nicht für die Nutzung mit dem Rollator geeignet. Zu beachten ist, dass ein Rollstuhlfahrer die Rampe nur mit einer Hilfsperson nutzen kann. Diese muss die Aluschienen zunächst ordnungsgemäß platzieren. Anschließend muss der Helfer den Rollstuhl leicht nach hinten kippen und ihn über die Rampe schieben. Alle Teleskoprampen verfügen über seitliche Aufkantungen, die ein Abrutschen von der Rampe verhindern. Außerdem wichtig: E- Rollis müssen bei der Verwendung einer Teleskoprampe eine Bodenfreiheit von mindestens 8 cm aufweisen, um nicht an der inneren Aufkantung aufzusetzen.
Wussten Sie schon, dass auch weitere Rollstuhlrampen von barrierefrei.de auf Antrag von den Kranken-/Pflegekassen zu 100 Prozent finanziert werden können?