Da es sich um eine mobile Rollstuhlrampe handelt, die als Hilfsmittel nach SGB V zugelassen ist, kann ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenversicherung gestellt werden.
Da es sich um eine mobile Rollstuhlrampe handelt, die als Hilfsmittel nach SGB V zugelassen ist, kann ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenversicherung gestellt werden.