Die Rollstuhlrampe / Schwellenkeil Gummi wird als Hilfsmittel eingestuft. Deshalb kann die Krankenversicherung die Anschaffungskosten übernehmen. Liegt ein Pflegegrad vor, können Sie auch eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse prüfen lassen.
Die Rollstuhlrampe / Schwellenkeil Gummi wird als Hilfsmittel eingestuft. Deshalb kann die Krankenversicherung die Anschaffungskosten übernehmen. Liegt ein Pflegegrad vor, können Sie auch eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse prüfen lassen.