Kann die Krankenkasse bei der Anschaffung der Rollstuhlrampe leicht helfen?

Eine Förderung durch die Krankenkasse ist möglich, da die Rollstuhlrampe leicht als mobiles Hilfsmittel nach SGB V eingestuft ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Pflegekasse als Kostenträger infrage kommen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit der Pflegekasse auf.