Als mobiles Hilfsmittel ist die klappbare Rollstuhlrampe förderfähig, sodass Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen können.
Als mobiles Hilfsmittel ist die klappbare Rollstuhlrampe förderfähig, sodass Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen können.