Wenn ein Pflegegrad vorliegt, kann die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen als Kostenträger in Frage kommen. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit der zuständigen Pflegekasse auf.
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, kann die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen als Kostenträger in Frage kommen. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit der zuständigen Pflegekasse auf.