Arbeiten an Elektroanlagen wie einem elektrischen Türöffner und seinen Zubehörteilen dürfen nur von geschulten Fachkräften (Elektrikern) ausgeführt werden.
Arbeiten an Elektroanlagen wie einem elektrischen Türöffner und seinen Zubehörteilen dürfen nur von geschulten Fachkräften (Elektrikern) ausgeführt werden.