Übernimmt die Krankenkasse die Anschaffungskosten für die Teleskoprampe 3-teilig?
Als zugelassenes Hilfsmittel nach SGB V kann die Anschaffung der Teleskoprampe durch die Krankenkasse gefördert werden.
Als zugelassenes Hilfsmittel nach SGB V kann die Anschaffung der Teleskoprampe durch die Krankenkasse gefördert werden.
Wenn es sich um ein förderfähiges Hilfsmittel handelt, finden Sie die Hilfsmittelnummer stets auf der entsprechenden Produktseite unter der stichwortartigen Produktbeschreibung.
Klicken Sie bei „Angebot erstellen“ auf die Schaltfläche „Jetzt erstellen“. Nun erscheint ein Online-Formular mit der passenden Hilfsmittelnummer, das Sie um Ihre persönlichen Daten ergänzen. Das ausgefüllte Formular einfach ausdrucken – fertig. Ihre Daten werden nicht von uns gespeichert.
Prüfen Sie vor dem Ausdrucken, ob alle Angaben richtig sind und keine Zahlendreher vorkommen. Am besten fertigen Sie zwei Ausdrucke an, einen für Ihre Unterlagen und einen für das Antragsformular.
Bei allen Fragen rund um unsere Produkte oder Finanzierungsanträge steht Ihnen unsere Experten-Hotline unter +49 (0)651 / 17 08 14 80 rund um die Uhr zur Verfügung. Gerne können Sie uns auch eine Mail schicken.
Mobil bedeutet, dass sich die Rampe unterwegs und bei Bedarf platzieren lässt. Rampen mit einem Gewicht unter 25 kg sind „mobile“ Rampen und damit je nach Modell förderfähig durch die Krankenkasse.
Mit der Kofferrampe lässt sich eine maximale Höhe von 40 cm (bei 20 %) Steigung überbrücken. Das sind etwa zwei Stufen.
Ja, für die Kofferrampe zahlt die Krankenkasse. Da es sich um eine mobil einsetzbare Rampe handelt, verfügt sie über eine Hilfsmittelnummer. Das ist die Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Die Hilfsmittelnummer können Sie unterhalb der stichwortartigen Beschreibung der Rampe in der Produktübersicht ablesen.
Nein, die Pflegekasse kommt für die Kofferrampe nicht als Kostenträger infrage, da es sich um eine mobile Rampe handelt.