Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die feste Rollstuhlrampe?

Nein, unter bestimmten Voraussetzungen zahlt jedoch die Pflegekasse. Wenn der Nutzer der Rampe einem Pflegegrad zugeordnet wurde, können die Kosten für diese Rampe über die Pflegeversicherung bis zu einer maximalen Förderhöhe von 4000 Euro für “Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen” bezuschusst werden. Die Krankenkasse zahlt nur für mobile Rampen und nicht für Rampen, die für den dauerhaften und festen Einsatz vorgesehen sind.