Da es sich um eine mobile Rampe handelt, ist eine Kostenübernahme als Hilfsmittel nach SGB V möglich. Der Antrag wird bei der Krankenkasse gestellt.
Da es sich um eine mobile Rampe handelt, ist eine Kostenübernahme als Hilfsmittel nach SGB V möglich. Der Antrag wird bei der Krankenkasse gestellt.