Bei Sturztiefen von 30 bis 90 mm oder von 90 bis 200 mm ist ein Scherengestänge notwendig. Der Einsatz einer Gleitschiene entfällt in diesem Fall.
Bei Sturztiefen von 30 bis 90 mm oder von 90 bis 200 mm ist ein Scherengestänge notwendig. Der Einsatz einer Gleitschiene entfällt in diesem Fall.