Um zu belegen, dass es sich bei der Rollstuhlrampe um ein förderfähiges Hilfsmittel nach SGB V handelt, benötigen Sie die Hilfsmittelnummer, die unter der stichwortartigen Produktbeschreibung steht, sowie ein schriftliches Angebot des Händlers.
Um zu belegen, dass es sich bei der Rollstuhlrampe um ein förderfähiges Hilfsmittel nach SGB V handelt, benötigen Sie die Hilfsmittelnummer, die unter der stichwortartigen Produktbeschreibung steht, sowie ein schriftliches Angebot des Händlers.