Welcher Kostenträger bezuschusst die Terrassenbrücke?

Als Kostenträger kommt die Krankenkasse in Frage – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: Die Krankenkasse zahlt nur dann für die Balkon- / Terrassenbrücke, wenn das Haus vom Rollstuhlfahrer zur Straße hin nur über den Balkon oder die Terrasse verlassen werden kann. Zum Aufenthalt auf Terrasse oder Balkon wird die Rampe von der Krankenkasse nicht bezahlt.