Autofahren mit Behinderung: Infos zum Führerschein und barrierefreiem Fahren
So unabhängig wie möglich zu sein, das ist der Wunsch vieler körperlich beeinträchtigter Menschen. Eigenständiges Autofahren gehört hier dazu, um sich im Alltag frei bewegen zu können. Was ist dabei zu beachten? Wie erreichen betroffene Menschen Barrierefreiheit hinterm Steuer? Und wo liegen Unterschiede zwischen dem Führerschein für Menschen mit und ohne Einschränkung?
Menschen mit Behinderung, die einen Führerschein machen möchten, sollten sich vor einer Anmeldung bei einer Fahrschule schlau machen, welcher Träger die Kosten gegebenenfalls bezuschusst. Eine Übernahme der Kosten ist im Nachhinein nicht mehr möglich.
Es gilt Ausschau zu halten, welche Fahrschule in der Umgebung Kurse für Menschen mit Einschränkungen anbietet. Kann die Fahrschule auch individuell auf die eigenen Bedürfnisse eingehen? Es ist zudem ratsam, sich nicht direkt anzumelden, sondern erst einen Kostenvoranschlag zu erbeten.
Förderungen für ein barrierefreies Fahren sind möglich
Die Beantragung der Kostenübernahme wie gegebenenfalls finanzielle Unterstützung bei notwendigen medizinischen und technischen Gutachten, sollte ebenfalls gleich parallel erfolgen. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, wird an der Höhe des monatlichen Einkommens festgemacht. Wenn dieses bei bis zu 40 Prozent der Bezugsgröße liegt, erfolgt eine vollständige Übernahme der Führerscheinkosten.
Erst wenn der Kostenträger eine schriftliche Bestätigung für seine Unterstützung ausgestellt hat, kann die Anmeldung bei einer Fahrschule erfolgen. Bei der Führerscheinstelle müssen eingeschränkte Fahrschüler angeben, in welcher Weise sie körperliche oder geistige Einschränkungen aufweisen. Dazu muss meist eine medizinische und technische Bescheinigung vorgelegt werden.
Fahren mit Behinderungen: Wie wird eine Bedürftigkeit festgestellt?
Um die Bedürftigkeit festzustellen, sollte ein Facharzt oder Verkehrsmediziner ein Gutachten verfassen. Es muss in einfacher Sprache aufzeigen, welche Einschränkungen Autofahrer aufweisen. Ebenso muss das Gutachten belegen, inwiefern die Einschränkungen sich auf das Fahren auswirken. Sind die Einschränkungen neurologischer Natur, ist oft zusätzlich noch ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich.
Getestet werden hier dann:
- die Wahrnehmungsfähigkeit,
- der Orientierungssinn,
- die Reaktionsfähigkeit,
- und die Konzentrationsfähigkeit.
Das technische Gutachten wird von einem Sachverständigen des TÜV oder der Prüfgesellschaft DEKRA durchgeführt. Dabei wird festgestellt, welche Umbaumaßnahmen das Fahrzeug den individuellen Bedürfnissen nach benötigt.
Die Zeit in der Fahrschule verläuft ansonsten wie bei Fahrschülern ohne Einschränkungen. Wer mindestens 14 Theoriestunden und 12 Sonderfahrten, wenn nötig in einem behindertengerechten Fahrzeug abgeleistet hat, bekommt die Zulassung zur Prüfung. Der Führerschein enthält die Auflagen des technischen Gutachtens verschlüsselt in Kennziffern.
Wer eine körperliche oder kognitive Beeinträchtigung erwirbt, muss keinen neuen Führerschein machen. Doch der bestehende Führerschein sollte an die Einschränkungen angepasst werden, damit dem barrierefreien Fahren nichts im Wege steht. Wer einen Unfall hat, bekommt sonst Probleme mit der Versicherung – egal ob er selbst Schuld hat oder nicht. Die eigene Fahrfähigkeit muss nachgewiesen werden. In diesem Fall wird die fehlende Anpassung sonst zum Problem.
Fahrzeuge mit Rollstuhlrampen behindertengerecht ausstatten
Um Fahrzeuge behinderten gerecht auszustatten, können je nach Behinderung Auffahrrampen angebracht werden. Für eingeschränkte Menschen gibt es verschiedene Arten behindertengerechter Autos. In manchen PKWs hebt sich der Rollstuhlfahrer auf den Fahrersitz und verstaut seinen Rollstuhl anschließend hinter dem Fahrersitz oder auf der Beifahrerseite. Bei anderen PKWs lässt sich der Fahrersitz zusätzlich drehen, was den barrierefreien Einstieg erleichtert. Mit einer Rollstuhlrampe lässt sich Barrierefreiheit auf andere Weise erreichen. Vom Heck gelangt der Rollstuhlfahrer über eine Schienen oder Flächenrampe bequem in das Auto und wechselt von dort auf den wendbaren Fahrersitz. Der PKW für querschnittsgelähmte Menschen wird über das Lenkrad gesteuert.