Wer zahlt für die Rollstuhlrampe?

Wer zahlt für die Rollstuhlrampe?

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Diese Träger kommen für die Förderung einer Rollstuhlrampe infrage

Zuschüsse durch die Pflegekassen sind die wesentlichen Eckpfeiler einer öffentlichen Förderung für ein barrierefreies Umfeld mit Rollstuhlrampen. Aber auch Krankenkassen, Unfallversicherung und Rentenversicherungen kommen unter Umständen als Leistungserbringer bei der Beantragung einer Übernahme von Kosten für eine Rollstuhlrampe in Frage. Die Krankenkassen fördern mobile Rollstuhlrampen, die Pflegekassen fest mit dem Gebäude verbundene und mobile Rampen. Wann welcher Kostenträger zuständig ist, ist klar abgegrenzt, bezogen auf die Ursache, die die Anwendung eines Hilfsmittels wie einer Rampe notwendig macht. Die Zuständigkeiten sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgelegt.

Ansprüche am besten vor dem Kauf von Rollstuhlrampen abklären

In der Regel können die Krankenkassen Auskunft darüber geben, wer als Leistungsträger in Frage kommt.
Danach zahlt die Krankenkasse eine Rollstuhlrampe oder ein anderes Hilfsmittel, wenn sie der Krankenbehandlung dienen. Ein Beispiel: Eine Person ist durch einen Schlaganfall vorrübergehend auf einen Rollator angewiesen und muss ihr Wohnumfeld baulich anpassen, um Barrierefreiheit zum Beispiel mit einer Rampe herzustellen. Dann finanziert die Krankenkasse gegen Vorlage einer ärztliche Verordnung eine mobile Rampe, passend für den individuellen Einzelfall.
Die Pflegeversicherung springt als Kostenträger dann ein, wenn das Hilfsmittel, vom Pflegenachttisch über ein Pflegebett bis hin zur Rollstuhlrampe der Erleichterung der Pflege von Personen dient, die dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Wichtig: Vor dem Kauf abklären, ob die jeweilige Rampe für eine Finanzierung durch die Pflegekasse in Frage kommt.

Wer zahlt wann für meine Rollstuhrampe

Auch die Rentenversicherung kann die Kosten für die bauliche Anpassung des Wohnumfeldes durch Rollstuhlrampen finanzieren, nämlich dann, wenn sie der Rehabilitation dient. Auch hier gilt: Im Vorfeld der Anschaffung der Rampe unbedingt abklären, ob sie wegen ihrer Rehabilitationsfunktion eine Versicherungsleistung darstellt. Konkret wäre das zum Beispiel der Fall, wenn nach einer durch die Rentenversicherung erfolgte Reha-Maßnahme das Wohnumfeld zuhause angepasst werden muss, um die weitere Genesung zu fördern.

Entsteht eine Gehbehinderung nach einem Arbeitsunfall oder steht sie im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit, kann eine Rampe auch über die Unfallversicherung gezahlt werden. Egal welcher Kostenträger jedoch infrage kommt: Wer vorher abklärt, ob seine gewünschte Rampe finanziert werden kann, erspart sich ärgerliche Auseinandersetzungen im Nachhinein.

Welche Rollstuhlrampen werden gefördert?

Um zu erfahren, ob die Rollstuhlrampe für Ihre speziellen Bedürfnisse gefördert wird, macht es Sinn, vor der Anschaffung mit dem Kostenträger Kontakt aufzunehmen. Denn ob eine Rampe, eine Keil- oder eine Schwellenbrücke über welches Budget gefördert wird, ist bei den Leistungserbringern unterschiedlich geregelt. Hilfreich dabei kann die Angebotsfunktion auf barrierefrei.de sein, mit der Sie sich bequem ein Angebot für die von Ihnen bevorzugte Rampe erstellen lassen und der Kasse zur Bewilligung vorlegen können. Die Angebotsfunktion findet sich gleich rechts neben der jeweiligen Produktdarstellung der Rollstuhlrampen.

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