Höherer Zuschuss für Rollstuhlrampen ab 2025

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, können Pflegebedürftige mehr Zuschuss für Rollstuhlrampen erhalten

Gute Nachrichten für Pflegebedürftige und deren Angehörige: Am 1. Januar 2025 wurde der Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bisher 4.000 Euro auf 4.180 Euro angehoben. Dies gilt auch für den Einbau von Rollstuhlrampen, die eine barrierefreie Mobilität im Alltag erleichtern. Der Zuschuss kann für Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5) beantragt werden und deckt bauliche Anpassungen, die eine selbständige Lebensführung fördern oder die Pflege erleichtern, finanziell ab.

Maximale Förderung bei Wohngruppen

Ein weiterer Vorteil: Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, beispielsweise in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft, kann der Zuschuss vervielfacht werden. Pro anspruchsberechtigter Person stehen bis zu 4.180 Euro zur Verfügung. Wohnen vier Personen zusammen, ergibt sich ein Gesamtzuschuss von bis zu 16.720 Euro. Dies ist besonders für gemeinschaftliche Wohnformen eine große finanzielle Erleichterung.

Marco Gedert vom Online-Portal für Rollstuhlrampen barrierefrei.de skizziert das Antragsverfahren: „Wenn noch nicht geschehen, sollten Sie einen Pflegegrad beantragen. Lassen Sie im MDK-Gutachten zum Pflegegrad eine Empfehlung für einen barrierefreien Umbau festhalten. Alternativ kann auch die Fachkraft Ihres Pflegedienstes eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Pflegekasse auf, um einen Antrag zu stellen. Es ist von Vorteil, der Pflegekasse ein konkretes Angebot für eine Rampe vorzulegen, das den Namen und Angaben zur Länge enthält. Ein solches Angebot können Sie unkompliziert mit dem Angebotsrechner auf der rechten Seite in der Produktansicht auf barrierefrei.de erstellen. Alternativ steht Ihnen auch ein Sanitätshaus Ihrer Wahl zur Unterstützung zur Verfügung.“

Neben den Rollstuhlrampen fördert die Pflegekasse auch weitere Bauvorhaben wie den pflegegerechten Umbau von Badezimmern, die Verbreiterung von Türen oder den Einbau von Treppenliften. Auch digitale Pflegeanwendungen wie Senioren Tablets werden ab 2025 mit einem höheren Zuschuss von 53 Euro monatlich gefördert.

Anhebung weiterer Pflegeleistungen

Zeitgleich mit der Erhöhung des Zuschusses für Rollstuhlrampen steigen auch viele andere Pflegeleistungen um 4,5 Prozent. Beispielsweise erhöht sich das Pflegegeld für Pflegegrad 2 von 332 Euro auf 347 Euro, und die Sachleistungen für denselben Pflegegrad steigen von 761 Euro auf 796 Euro. Auch Leistungen für die Tages- und Nachtpflege sowie die Kurzzeitpflege erfahren eine spürbare Erhöhung. Gegenfinanziert wird die Anhebung des Leistungsniveaus u.a. über den allgemeinen Beitragssatz zur Pflegeversicherung, der seit 1. Januar 2025 von 3,4 auf 3,6 Prozent gestiegen ist.

„Die Anhebung der Zuschüsse erleichtert nicht nur den Einbau von Rollstuhlrampen, sondern bietet auch eine breite Unterstützung für die Pflege zu Hause. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Barrierefreiheit und einer besseren Lebensqualität für Pflegebedürftige und ihre Familien.“

Dipl-Ing. Marco Gedert, barrierefrei.de