Auch die Bodenbeläge müssen auf den Rollstuhlfahrer abgestimmt sein: rutschhemmend, rollstuhlgeeignet und fest verlegt sowie nicht elektrostatisch aufladbar. Die Heizung im Aufenthaltsraum ist für eine Raumtemperatur nach DIN 4701 Teil 2 zu bemessen. Eine Beheizung muss – je nach individuellem Bedarf – ganzjährig möglich sein.
In der Wohnung ist zur Haustür eine Gegensprechanlage mit Türöffner vorzusehen und ein Fernsprechanschluss muss vorhanden sein. Für Sehbehinderte sollte eine höhere Beleuchtungsstärke einstellbar sein.