Aufenthaltsräume barrierefrei einrichten
Rollstühle brauchen Platz. Deshalb ist für den Rollstuhlbenutzer bei Bedarf eine zusätzliche Wohnfläche von ca. 15 qm vorzusehen. Wände und Decken in Aufenthaltsräumen sind zur bedarfsgerechten Befestigung von Einrichtungs-, Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen tragfähig auszubilden.
Auch die Bodenbeläge müssen auf den Rollstuhlfahrer abgestimmt sein: rutschhemmend, rollstuhlgeeignet und fest verlegt sowie nicht elektrostatisch aufladbar. Die Heizung im Aufenthaltsraum ist für eine Raumtemperatur nach DIN 4701 Teil 2 zu bemessen. Eine Beheizung muss – je nach individuellem Bedarf – ganzjährig möglich sein.
In der Wohnung ist zur Haustür eine Gegensprechanlage mit Türöffner vorzusehen und ein Fernsprechanschluss muss vorhanden sein. Für Sehbehinderte sollte eine höhere Beleuchtungsstärke einstellbar sein.